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Kenner.
westen gerichteten Seite gewiss nicht frei stand, sondern dass
ihm in dieser Richtung andere Bauten vorgestanden haben
müssen, die schon aufgeführt waren, als unser Gebäude errichtet
wurde. Denn, wäre dies nicht der Fall gewesen, so würden
die Scheunen und Ställe mit dem Oberbau aus Holz und
zwar mit den Langseiten den Beschädigungen bei einem
Ueberfalle zunächst preisgegeben gewesen sein. Das wäre ein
Fehler der Anordnung gewesen, der um so . weniger zu erwarten
ist, als ja das Gebäude in einem Grenzlande erbaut wurde,
welches kurz vorher von feindlichen Ueberfällen während des
Markomannenkriegs zu leiden hatte; bei öffentlichen Bauten in
einem Grenzlande musste vor allem die Möglichkeit feindlicher
Ueberfälle berücksichtigt werden, umsomehr wenn man durch
jüngste Erfahrungen gewarnt war; auch waren es ja Soldaten,
die den Bau vollführten und von andern militärischen Bauten
her die nothwendigsten Vorsichtsmassregeln in dieser Beziehung
kennen mussten.
Daher darf es als sicher angenommen werden, dass, wenn
ein die Wirthschaftsgebäude gegen Nordwesten deckendes Gebäude
nicht schon vorgestanden hätte, man dem Baue eine
andere Richtung und Eintheilung gegeben haben würde, dass
also — da dies nicht geschehen ist — in der That ein solches
Gebäude bestanden hat. Ob dies das Castell oder ein anderes
grösseres Haus gewesen sei, lässt sich freilich nicht mehr bestimmen,
aber ganz unwahrscheinlich ist das erstere keineswegs,
zumal als das Castell, wie wir noch sehen werden, früher
entstanden ist, als die mansio, und als in Folge der Orienti ■
rung des Gebäudes von Südwest nach Nordost, seine Nebenseiten
gegen Nordwest und Südost sahen, mithin parallel zur
Fronte und zur Rückseite des Castelles liefen. Vielleicht hängt
eben damit die Orientirung des ausgegrabenen Gebäudes zusammen.
Um nach dieser Abschweifung wieder auf die Ausgrabungen
zurückzukehren, so gehöi’ten die Mauerreste also nicht
zum Castelle, sie hatten also keine militärische Bestimmung.
Wol aber gehörten sie zu einem auf öffentliche Kosten
erbauten, mithin auch einem öffentlichen Zwecke dienenden
Gebäude. Damit entfällt auch der Gedanke, dass hier eine
Villa gestanden haben könne. In der armen abgelegenen