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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 74. Band, (Jahrgang 1873)

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Kenner.

westen  gerichteten  Seite  gewiss  nicht  frei  stand,  sondern  dass
ihm  in  dieser  Richtung  andere  Bauten  vorgestanden  haben
müssen,  die  schon  aufgeführt  waren,  als  unser  Gebäude  errichtet ­
  wurde.  Denn,  wäre  dies  nicht  der  Fall  gewesen,  so  würden ­
  die  Scheunen  und  Ställe  mit  dem  Oberbau  aus  Holz  und
zwar  mit  den  Langseiten  den  Beschädigungen  bei  einem
Ueberfalle  zunächst  preisgegeben  gewesen  sein.  Das  wäre  ein
Fehler  der  Anordnung  gewesen,  der  um  so  .  weniger  zu  erwarten ­
  ist,  als  ja  das  Gebäude  in  einem  Grenzlande  erbaut  wurde,
welches  kurz  vorher  von  feindlichen  Ueberfällen  während  des
Markomannenkriegs  zu  leiden  hatte;  bei  öffentlichen  Bauten  in
einem  Grenzlande  musste  vor  allem  die  Möglichkeit  feindlicher
Ueberfälle  berücksichtigt  werden,  umsomehr  wenn  man  durch
jüngste  Erfahrungen  gewarnt  war;  auch  waren  es  ja  Soldaten,
die  den  Bau  vollführten  und  von  andern  militärischen  Bauten
her  die  nothwendigsten  Vorsichtsmassregeln  in  dieser  Beziehung ­
  kennen  mussten.
Daher  darf  es  als  sicher  angenommen  werden,  dass,  wenn
ein  die  Wirthschaftsgebäude  gegen  Nordwesten  deckendes  Gebäude ­
  nicht  schon  vorgestanden  hätte,  man  dem  Baue  eine
andere  Richtung  und  Eintheilung  gegeben  haben  würde,  dass
also  —  da  dies  nicht  geschehen  ist  —  in  der  That  ein  solches
Gebäude  bestanden  hat.  Ob  dies  das  Castell  oder  ein  anderes
grösseres  Haus  gewesen  sei,  lässt  sich  freilich  nicht  mehr  bestimmen, ­
  aber  ganz  unwahrscheinlich  ist  das  erstere  keineswegs, ­
  zumal  als  das  Castell,  wie  wir  noch  sehen  werden,  früher
entstanden  ist,  als  die  mansio,  und  als  in  Folge  der  Orienti  ■
rung  des  Gebäudes  von  Südwest  nach  Nordost,  seine  Nebenseiten ­
  gegen  Nordwest  und  Südost  sahen,  mithin  parallel  zur
Fronte  und  zur  Rückseite  des  Castelles  liefen.  Vielleicht  hängt
eben  damit  die  Orientirung  des  ausgegrabenen  Gebäudes  zusammen. ­

Um  nach  dieser  Abschweifung  wieder  auf  die  Ausgrabungen ­
  zurückzukehren,  so  gehöi’ten  die  Mauerreste  also  nicht
zum  Castelle,  sie  hatten  also  keine  militärische  Bestimmung.
Wol  aber  gehörten  sie  zu  einem  auf  öffentliche  Kosten
erbauten,  mithin  auch  einem  öffentlichen  Zwecke  dienenden
Gebäude.  Damit  entfällt  auch  der  Gedanke,  dass  hier  eine
Villa  gestanden  haben  könne.  In  der  armen  abgelegenen
            
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