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mussten, seinen eigenen Geldmangel in den Vordergrund gestellt
und bezweifelt hatte, dass König Franz wirklich so grosse
Summen aufwenden werde. Maximilian versicherte ihn, dass
es so sei, dass er dadurch Oesterreich und Burgund sichern
werde. Mit 100,000 Goldgulden, über welche Courteville verfüge,
könne man aber auf die Fürsten und ihre Umgebung nicht
genügend einwirken. Die Franzosen betrieben ihre Unterhandlungen
mit baarem Gelde und da man nicht immer Karls
Anweisungen erwarten könne, müsse er dem Kaiser, Courteville,
Villingerund Renner seineVollinachten überlassen, sonst könnte,
bis seine Antwort einlaufe, alles umgestürzt werden; dem Pfalzgrafen
die Landvogtei von Hagenau zu überlassen, die er (der
Kaiser) erworben habe, könne, wenn auch schwer, geschehen,
sobald seine und seiner Nachkommen Freundschaft für
Oesterreich dadurch gewonnen würde. Mit dem Herzoge
Georg von Sachsen, der um 30,000 fl. sein Anrecht auf Friesland
König Karl überlassen, wolle er selbst unterhandeln.
Er werde versuchen, ob die geistlichen Churfürsten sich mit
einer Pension von 4000 Goldgulden jährlich begnügen würden,
da sie so gut wie die weltlichen schon grössere Pensionen von
Frankreich bezögen. Dem Sohne des Churfürsten Joachim
habe er selbst die Hand der Infantin Katelina versprochen.
Franz von Sickingen müsse gewonnen, den Wormsern der ihnen
von diesem angerichtete Schaden von 20,000 fl. vergütet
werden. Der Pfalzgraf sollte 80,000 fl. für die Landvogtei erhalten.
1 Da Herzog Ludwig von Baiern die Hand der Königin
Johanna von Neapel nicht wolle, solle man ihm die Hand
der vielumworbenen Tochter des Gran Capitan Gonsalvo von
Cordova geben, die übrigens König Heinrich VIII. für den
Herzog von Urbino verlangt hatte. Die Infantin Leonora solle
nicht mit dem (alten) Könige von Portugal, sondern mit dessen
Sohne vermählt werden, wenn nicht mit Herzog Wilhelm von
Baiern, dem Haupte des baierischen Hauses, dessen Vorfahren
gewöhnlich sich mit Königskindern verbanden. Maximilian
rieth ferner dem Könige, gleich den Franzosen, die ihre
Botschafter mit grossem Aufsehen hereinsenden, zu handeln
1 S. 129.