Heber Handschriften der Briefe des Augustinus.
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mitem c.ris .... ein durchstochenes, verkratztes und theilweise
nicht mehr zu lesendes Stück, welches sich später als
der Anfang des über exhortationis, vulgo de salutaribus documentis
ad quendam comitem (Migne VI. Bd. append. S. 1047)
herausstellte, und die epp. 132. 135. 137. 187.
Cass. II 1 saec. XI. enthält nur den Brief 223 und. (lass.
166 9 saec. XI—XII., so wie 170 !l saec. XI nur den Brief 200
vor der Schrift de nuptiis; Cass. 165 11 saec. XI—XII. den
Brief 215 vor dem Buche de gratia et libero arbitrio.
Die Collationen, die ich in Monte Cassino für Hrn. Prof.
Schenkl gemacht habe, und wofür derselbe in der Folgezeit
für mich hie und da Einiges zu vergleichen die Freundlichkeit
hatte, sind:
1) Cass. 4 saec. VIII— IX. auf 104 Blättern die Schriften
de fide, de spiritu sancto und de incarnationis dominicae sacramento
enthaltend. . „
2) Eine Probe vom Cass. 5 5 saec. XI. expositio in Lucam.
3) Eine Probe vom Cass. 154‘" saec. XI. in psalmum
CXVIII.
Nach Rom zurückgekehrt ging ich an den Cod. Palat.
209 saec. X., eine sehr gute und sehr sorgfältig geschriebene
Handschrift mit wenigen Fehlern und fast ohne alle Correcturen.
Sie enthält von Fol. 58 an 25 meist kleinere Briefe.
Von hohem Alter und besonderer Güte ist auch Palat.
210 saec. VII. Er enthält den Brief ad Julianam de viduitate,
welcher in den Ausgaben als eigene Schrift, nicht unter den
Briefen aufgeführt ist, wohin er wohl gestellt werden muss,
und die Briefe 130. 36 und 127. Correcturen sind selten. An
Güte steht ihm nicht nach:
Cod. Vatic. antiq. 512 saec. X. Nebst dem 200- Briefe
vor de nuptiis hat auch er den Brief ad Julianam de viduitate
und stimmt hierin mit dem vorhergehenden Codex meist überein.
Diese zwei Briefe, so wie die Fragmente des 164. Briefes,
welche sich im Cod. Reginensis 407 saec. X. befinden, hat Hr.
Prof. Schenkl für mich verglichen.
Im Regin. 286 saec. XI. war ep. 39 und 202 zu collationiren.
Zudem sind noch in diesem Codex von Fol. 73 b bis
79 a eine Menge ganz kleiner Bruchstücke aus wenigstens 30
Briefen, deren Titel von Fol. 71 bis 73 a angeführt sind. Diese