278
Goldbacher.
stellt. In dem 137. 138. 98. Briefe, die er mit dem Palat. 211
gemeinsam hat, stimmt er vielfach mit diesem Codex überein.
Nachdem diese Arbeit gethan war, ging der Berichterstatter
nach Monte Cassino. Durch die besondere Freundlichkeit des
Hrn. Rectors im Institute dell’ anima Dr. Jaenig empfohlen
wurde er dort bestens aufgenommen und hat den Vorständen
des Archives D. Ludovico Tosti und D. Cesare Quandel die
freieste Benützung der nöthigen Handschriften zu danken. Da
er auch für Hrn. Regierungsrath Prof. Dr. Schenkl die erforderlichen
Collationen zu machen übernommen hatte, weil eine
solche Vertheilung der Arbeit zweckmässiger erschien, so hatte
er dort den ganzen Monat Jänner zu thun, trotzdem er ohne
jede Beschränkung der Zeit seiner Arbeit obliegen konnte.
Zuerst kam an die Reihe:
Cassinensis lb 19 saec. XI. ein grosser, schöner Codex
von 372 Seiten mit 93 Briefen, die an Umfang fast die Hälfte
des ganzen Briefwechsels des Augustinus betragen. Die Handschrift
ist besonders in den ersten zwei Dritteln gut und wird
für die Textesconstituirung jedesfalls von Bedeutung sein. Im
letzten Drittel ist sie sehr ungleich, in einigen Briefen durch
eine Masse von Fehlern entstellt, aber trotzdem immer beachtenswerte
Von besonderer Wichtigkeit ist dieselbe aber auch
darum, weil von den 30 Briefen, die die Mauriner nur in einem,
offenbar erst jüngeren vaticanischen Codex gefunden haben
wollen, 15 in diesem Codex stehen, durch deren Benützung
der Text, wie sich schon bei der Collation herausstellte, theilweise
bedeutend gewinnen wird. Endlich steht noch S. 331 ein
Brief, der im Index als cp. aug. gr<j de acceptis muneribus
bezeichnet ist; er scheint noch unbekannt zu sein, sieht aber
durchaus nicht einem Briefe des Augustinus ähnlich. Dass die
Mauriner von dieser Handschrift Kenntniss hatten, geht aus
der Bemerkung zu einem Fragmente am Endo des X. Bandes
(Mignell. Bd. S. 1175 unten) hervor, aber eben so sicher werden
wir nach dem oben Bemerkten auch schliessen können, dass sie
dieselbe nicht nur nicht benützt, sondern auch nicht einmal genauer
angesehen haben. Correcturen von anderer Hand sind nicht
eben viele und die sich da finden, sind nichts als leere Versuche.
Cass. 162 17 saec. XI. enthält auf Fol. 121 unter dem
Titel: Incipit beati aurelii augustini episcopi ad quendani co-