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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 74. Band, (Jahrgang 1873)

Wilhelms  von  Auvergne  Verhältniss  zu  den  Platonikern  des  XII.  Jahrhunderts.  167

muss,  als  er  die  Dinge  intellectiv  d.  i.  im  Lichte  der  göttlichen ­
  Wahrheit  denkt.  Von  einer  förmlichen  Hypostasirung
des  Allgemeinbegriffes  aber  auf  Kosten  der  individuellen  Einzelexistenzen ­
  ist  bei  Wilhelm  keine  Rede;  in  der  objectiven
empirischen  Wirklichkeit  sind  nur  Einzeldinge,  deren  jedes
den  allgemeinen  Begriff  seiner  selbst  darstellt,  ohne  mit  demselben ­
  zusammenzufallen,  weil  eine  solche  Coincidenz  die  mehrfältige
  individuelle  Darstellung  desselben  aufheben  würde.  Es
ist  demnach  ungerechtfertigt,  Wilhelm  von  Auvergne  mit  Wilhelm ­
  von  Champeaux  zusammenzustellen  und  in  die  Classe
der  extremsten  Realisten  zu  werfen,  wie  diess  von  Seite  Haureau’s
 1  geschieht;  der  Fehler  liegt  bei  Wilhelm  von  Auvergne
vielmehr  darin,  dass  er  zufolge  seiner  unvollkommenen  Auffassung ­
  des  intellectiven  Denkens  den  Gedanken,  dass  der
Allgemeinbegriff  eine  objectiv  gütige  Abstraction  des  Allgemeingedankens ­
  aus  den  in  der  empirischen  Wirklichkeit  gegebenen ­
  individualisirten  Verbesonderungen  desselben  sei,  nicht
zu  erschwingen  vermag.  Er  weiss  von  keinem  intellectus  agens,
von  keinem  denkmächtigen  Principe,  das  die  in  den  Dingen
ausgedrückten  Gedanken  nach  ihrem  reinen  Gehalte  an’s  Licht
zieht;  das  Denken  ist  zwar  im  Gegensätze  zum  Wollen  nicht
eine  rein  passive  Function,  aber  es  ist  ihm  doch  nur  ein  blosses
Thun,  kein  actives  Produciren  lichter  Geistgedanken.  Wir
wollen  damit  keineswegs  sagen,  dass  der  intellectus  agens  der
peripatetischen  Scholastik  für  die  höheren  Functionen  des
speculativen  Denkens  ausreiche;  er  drückt  eben  nur  diess  aus,
dass  sich  der  menschliche  Geist  allen  einzelnen  sinnlichen
Realitäten  gegenüber  als  denkmächtige  höhere  Realität  wisse,
während  er  schon  nicht  mehr  ausreicht,  die  gesammte  sichtbare ­
  Wirklichkeit  als  Complex  specifisch  differenter  Erscheinungen ­
  in  einem  lichten  Geistgedanken  denkmächtig  zu  erfassen. ­
  Der  intellectus  agens  der  speculativen  Scholastik  erfasst ­
  nur  die  Ideen  der  sinnlichen  Einzelobjecte,  und  auch
da  geht  ihm  die  Idee  nahezu  im  Formalbegriffe  des  Dinges
unter,  wie  es  nicht  anders  kommen  kann,  da  in  der  durch  und
durch  particulärisirten  sinnlichen  Wirklichkeit  die  tiefere  Bedeutung ­
  des  Einzelnen  nur  aus  der  Idee  des  Naturganzen  ver-Philosophie

  scolastique  I,  p.  450  ff.
            
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