Wilhelms von Auvergne Verliältniss zu den Platonihern des Xlf. Jahrhunderts. Jßl
so in’s Endlose fort. 1 Wilhelm gestellt selber, dass Origenes
derlei nicht gelehrt haben könne, nimmt aber davon Anlass,
die Bedeutung der christlichen Auferstehungslehre in’s Licht
zu setzen. Es handelt sich natürlich für ihn darum, zu zeigen,
dass, da der Leib zum Wesen des Menschen gehört, die Einsenkung
der Seele in den Körper nicht als ein Strafgeschick,
und die Vergesellschaftung der Seele mit dem Leibe nicht als
ein Hemmniss und eine Fessel der vollkommensten und höchsten
Geistesthätigkeit angesehen werden könne; dass demzufolge
nichts hindere, die Seele auch in ihrer himmlischen
Seligkeit mit dem Leibe vereinigt zu denken, und dass überdiess
diese Verbindung als eine unlösliche gedacht werden müsse,
womit von selber die Möglichkeit einer endlos sich wiederholenden
Reihe neuer Einkörperungen hinwegfällt. Die christliche
Auferstehungslehre hängt eben auf das Engste mit der
Lehre von einer endgiltigen absoluten Weltvollendung zusammen;
gehört der Leib zum Wesen des Menschen, so wird der
in Gott vollendete Mensch einen der vollendeten und verklärten
Natur entsprechenden Leih haben müssen, und umgekehrt involvirt
die Auferstehung die Einrückung der gesummten Natur
in den Stand des ewig vollendeten Seins.
Mit besonderer Schärfe kehrt sich Wilhelm gegen alle
fatalistischen Lehren, 2 gegen welche er namentlich die Thatsaehe
der menschlichen Willensfreiheit wiederholt urgirt. Er
unterscheidet mehrere Arten von Fatalismus, den siderischen,
ferner den religiös-theologischen, welcher alles Geschehen durch
das göttliche Vorherwissen und Vorausbestimmen auf eine die
menschliche Willensfreiheit aufhebende Weise determinirt sein
lässt, endlich die Lehre von der Yrmarmene oder von der
durch die Verflechtung und Verkettung der Ursachen bewirkten
1 De Univ. I, Ps. 2, c. 19 f.
2 Gegen die Lehre von einer allbelierrschenden Nothrvendigkeit bemerkt
er De Univ. I, Ps. 3, c. 20: Contra errorem istum non est tarn ratione
disceptandum, quam igne et gladio pugnandum. — Aehnlieh Univ. I, 1,
c. 46 über den astrologischen Fatalismus : Manifestum est, ista infamatione
duorum planetarum (Saturui et Martis) eos blaspliemare contra bonitatem
creatoris. Onmis autem blasphemia contra creatorem non solum impietas
est, ferro et igne exterminanda, sed etiam error impossibilis etc.
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