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Bo e sler.
im NW. und SO. die Donau berühren bei Karnuntum und an
der Katarakte erscheint der Ring noch ungeschlossen. Oder
reichten die Slaven schon damals die Donau noch weiter aufwärts?
Es scheint beinahe, dass sie unter Connivenz der Gepiden
im sirmischen Theile Unterpannoniens bereits sesshaft
zu werden anfingen, ehe noch Jordanis sein wichtiges Werk
beendet hat. Das ist vielleicht 551 oder doch gewiss vor 555 1
geschehen. Im Kriege mit den Langobarden ist zu den Gepiden
slavisches Hilfsvolk gestossen 2 , die Gepiden haben den
Slaven hinwiederum ihren Schutz angedeihen lassen, als sie von
einer Raubfahrt aus Illyricum lieimkehrten und das römische
Heer hinter ihnen her war, um sie für die Gewaltthat zu züchtigen.
Gegen ein hohes Fährgeld Hessen sie die fliehenden
Räuber über die Donau. 3 Hier muss die Vermuthung entstehen,
dass der Rückzug der Slaven auf das norddanuvinische Gebiet
erfolgt sei auf der Strecke zwischen der Savemündung und
der Katarakte, denn eben da grenzte Gepidien an das römische
Reich und den Strom, alles andere Uferland im Norden
des Stromes oder die sogenannte walachische Uferseite war ja
ohnehin slavisch, und sie hätten dort weder der Erlaubniss
zum Uebersetzen bedurft, noch Gepiden gefunden, die ihnen
Schutz gewährten. Wenn die Slaven aber eben auf dem angedeuteten
Stromgliede sich zum Uebergange anschickten,
müssen sie mit den Gepiden auf sehr gutem Fusse gelebt
haben, um die Erlaubniss zum Durchzug bis in ihr Land von
denselben mit Beruhigung erwarten zu können, oder sie müssen
in jener Gegend selbst, unter der Oberherrschaft der Gepiden,
gewohnt haben. Für die letztere Alternative spricht Jordanis,
wenn nämlich die Erklärung die ich von dem stagnus Mursiauus
gebe, annehmbar befunden wird. Der stagnus Mursianus
erscheint an zwei Stellen dieses Schriftstellers. Einmal
wird seine Lage dadurch bestimmt, dass an ihm die östliche
Grenze Skythiens beginnt; 1 die Grenze Skythiens ist aber auch
1 Wattenbacli, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, S. 59.
- Kropatschek, De Gepidarum rebus. Halae 1869, S. 39.
3 Procop. 6. g. 4, 24.
4 c. 5 (Closs S. 22) Seythia siquidem Germaniae terrae confinis eotenus,
ubi Hister oritur (orditur?) anmis, vel stagnus dilatatur Morsiauus.