Ueber den Einfluss der Tonlehre auf Herbart's Philosophie.
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bart’s Tonlehre nur eine umgekehrte und zwar ,grosse' Secunde
ist, noch milder als diese und an der Grenze der
Dissonanzen stehend. Die beiden letzten ästhetischen Willensverhältnisse
dürften daher ohne Anstand in directer
Reihenfolge der grossen und kleinen Secunde parallell gedacht
werden.
Endlich ist es vielleicht nicht zufällig, dass die härteste
musikalische Dissonanz, die falsche Quinte, nach Herbart in
der Mitte der Octave (dicht neben der reinen), das ,hässlichste'
aller Verhältnisse, das ,Uebelwollen' (a. a. O. S. 43), gerade
,an der Grenze' des Uebergangs von einem zu mehreren Vernunftwesen
(dicht neben dem Wohlwollen) liegen soll.
Mit Ausnahme der Quarte und einer der beiden Terzen,
von denen die kleine bis an’s Ende des Mittelalters als Dissonanz
angesehen wurde (Helmh. a. a. 0. S. 345), finden sich
in der Reihe der einfachen ästhetischen Willensverhältnisse
Parallelen für jedes der einfachen Tonintervalle der Herbart’-schen
Tonlehre wieder. Dem der Idee der Vollkommenheit zu
Grunde liegenden Verhältnis entspricht die Octave, jenem
der innern Freiheit die grosse Terz, jenem des Wohlwollens
die reine (ihrem Gegen theil, dem Uebelwollen, die falsche)
Quinte, dem Verhältnis des Streits, auf welchem die Rechtsidee,
und jenem der unvergoltenen Tliat, auf welchem die Idee
der billigen Vergeltung aufgebaut ist, die kleine und die grosse
Secunde (grosse und kleine Septime). Als Seitenstücke zur
falschen Quinte dürften die falsche Octave und die der Secunde
sehr nahestehende, ,der Störung durch den Grundton noch
merklich ausgesetzte' (Helmh. S. 289), an Zahl der Dissonanz
verursachenden Schwebungen (6) alle übrigen für consonirend
geltenden Intervalle übertreffende (a. a. 0. 281) kleine Terz l ,
wie jene dem Uebelwollen, so diese etwa der Unvollkommenheit
und innern Unfreiheit analog angenommen werden, wenn es hier
1 Dass die kleine Terz enger als ein Viertel der Octave, ja enger als die
übermässige Secunde sei, sagt Herbart selbst (Psych. Bemerk. VII S. 19.).