Zur Geschichte und Chronologie von Khwärizra.
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er sich noch an einer andern Stelle (R. Bl. 22 b ): ^6" LJ
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-k-ftif J..C xJ! ,Nachdem Kutaiba ben Muslim ihre (der Khwärizmier)
Schreiber zu Grunde gerichtet, ihre Priester getödtet,
ihre Bücher und Schriften verbrannt, lebten sie fort in Unwissenheit,
sich in allem, was sie brauchten, auf das Gedächtnis
verlassend*. Vermuthlich schwebte Albirüni bei dieser
Schilderung das Bild Alexanders vor, wie er in Persepolis die
Schätze altpersischer Gelehrsamkeit den Flammen preisgab.
Nach der muhammedanisclien Eroberung Khwärizms scheint
nun ein staatsrechtlicher Dualismus im Lande bestanden zu
haben, nämlich die Wiläya und die Shäkiyya, das Amt des
Gouverneurs und das Königthum, welches in der Familie Afrigh-Siyäwush
forterbte. Die Wälis waren die Unterstatthalter der
jeweiligen Gouverneure oder selbstständigen Beherrscher von
Klmräsän. In welcher Weise die Machtbefugnisse zwischen
beiden getheilt waren, deutet Albirüni nicht an; vermuthlich
hatte der Wäli seinen Sitz in Gurgänj, der Shäli den seinigen
in Käth. In unruhigen Zeiten suchte natürlich der eine auf
Kosten des anderen seine Macht zu erweitern, wobei es sich
ereignet haben mag, dass die Shähs zuweilen die ganze Herrschaft
des Landes wieder an sich rissen. Dies Verhältniss
blieb bestehen bis A. H. 385, in welchem Jahr der letzte Shäli
Abü-Abdallah Muhammad ben Ahmad ermordet wurde. Damit
war der Dualismus aufgehoben und der in Gurgänj residirende
Wall von nun an Alleinherrscher im Lande.
In dem Zeitraum von 283 Jahren zwischen der Eroberung
durch Kutaiba und dem Tode des ’Abü-'Abdalläh Muhammad
A. H. 93—385 (A. D. 712—995) regierten die letzten acht
Fürsten aus der alten Dynastie:
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Von dem vorletzten Shäli Abü-Sa'id Ahmad ben Muhammad
berichtet Albirüni, dass er, nachdem er A. Alexandri 1263
(A. D. 952) aus der Gefangenschaft der Samaniden in Bukhärä
befreit war, eine Reform des khwärizmischen Kalenders nach