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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Zimm  ermaun.

fundenen  psychologischen  Grundformeln  darbieten,  sondern
auch  eine  ,nützliche  Vergleichung'  mit  den  Grandlehren  der  praktischen ­
  Philosophie  zulassen,  vermögen  sie  ihm  als  Philosophen
Interesse  einzuflössen.  Worin  diese  Vergleichung-  bestehe,  wozu
sie  ,nützen'  soll,  erhellt,  wenn  wir  das  Ergehniss  jener  Untersuchungen ­
  über  die  Tonlehre  und  die  Grundlage  seiner  praktischen ­
  Philosophie  neben  einander  stellen.  Als  jenes  bezeichnet
er:  dass  wir  begreifen  gelernt  haben,  dass  und  warum  das
musikalische  Wissen  also  beschaffen  sein  muss  (wie  es  erfahrungsgemäss
  ist);  dass  und  wie  die  verschiedenen  Brechungen
der  Töne  einen  verschiedenen  Sinn  der  Intervalle  ursprünglich ­
  ergeben  (a.  a.  O.  VII.  27).  Es  wird  nur  der  Erinnerung
bedürfen,  dass  Herbart’s  praktische  Philosophie  auf  eine  geschlossene ­
  Reihe  ursprünglicher  unter  sich  verschiedener
ästhetischer  Willensverhältnisse  sich  gründet,  um  obige  ,Vergleichung' ­
  weder  ,fernliegend'  noch  ,zwecklos'  zu  linden.
Jene  psychologischen  Grundformeln,  deren  ,Anwendung'
die  Tonlinie  zeigen  soll,  sind  in  den  Hauptpunkten  u.  s.  w.
§.  13  in  äusserster  Knappheit  entwickelt.  ,Es  seien  zwei  oder
mehrere  Thätigkeiten  desselben  Wesens  (die  in  ihm  ohne
Zweifel  zusammen  sind)  so  beschaffen,  dass  sie  einander
hemmen,  nicht  aber  vernichten,  noch  verändern,  demnach,
dass  das  Gehemmte  als  ein  Streben  fortdauere'.  Das  Gesagte
erlaubt  sich  dieselben  unter  dem  Bilde  in  entgegengesetzter
Richtung  wirkender  Kräfte  vorzustellen,  in  welchem  Falle  auch
keine  derselben  vernichtet  oder  verändert,  sondern  der  Erfolg,
den  jede  für  sich  hervorgebracht  haben  würde,  durch  die  andere ­
  aufgehoben  wird.  11erbart  folgert  hieraus,  wenn  die  Hemmung ­
  vollkommen  sei  und  unter  den  Thätigkeiten  kein  Unterschied ­
  der  Stärke  stattlinde,  so  werde  von  je  zweien  eine  ganz
gehemmt  werden,  die  andere  ganz  ungehemmt  bleiben.  Da  nun
kein  Grund  für  eine  oder  die  andere  vorhanden  sei,  so  vertheile
sich  die  Hemmung;  jede  werde  halb  gehemmt.
Diese  Folgerung  entspricht  nicht  dem  obigen  Bilde.  Zwei
Kräfte  gleicher  Stärke  in  völlig  entgegengesetzten  Richtungen
wirksam,  werden  einander  nicht  halb,  sondern  jede  die  andere
ganz  hemmen.  Wird  an  dem  Körper  in  0,  den  eine  beliebige
Kraft  P  in  der  Richtung  Ox  bewegt,  eine  der  P  gleiche
Kraft  Q  in  der  entgegengesetzten  Richtung  Oy  angebracht,  so
            
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