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Rockinger.
und Rechts II. S. 406—430 eine schätzbare Mittheilung über
das ,kleinste Kaiserrecht' des Codex palatinus 461 der Universitätsbibliothek
zu Heidelberg. Gleich im folgenden Jahre auch
unterzog sich Professor Dr. Laband einer ausführlichen Erörterung
über die Uber’sche Handschrift des Appellationsgerichtes
zu Breslau in seinen Beiträgen zur Kunde des
■Schwaben Spiegels. Gerade sie veranlassten wieder Ficker zu seiner
Arbeit über die Genealogie der Handschriften unseres Rechtsbuches
in den Sitzungsberichten der philosophisch-historischen
Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften vom
Jänner 1862. Er kennzeichnet darin S. 47 den Stand der
Sache folgendermassen: Glaubte ich bei Veröffentlichung des
Textes des Deutschspiegels (Vorwort IX.) darauf liinweisen zu
sollen, wie dringend nun das Bediirfniss nach einer genügenderen
Herausgabe des Schwabenspiegels geworden sei, so ist es
natürlich, dass diesem Bedürfnisse bei der Kürze der Zeit bisher
noch nicht genügt wurde; aber es ist mir auch nicht
bekannt geworden, dass die Lösung der Aufgabe irgendwo
bestimmter ins Auge gefasst worden wäre: und es ist das erklärlich;
so schön und lohnend die Aufgabe, mit so grossen
Schwierigkeiten ist sie verknüpft, Schwierigkeiten, welchen der
Einzelne selbst unter den günstigsten Verhältnissen kaum gewachsen
sein dürfte, welche die Lösung vielleicht noch in
weite Ferne stellen, wenn nicht etwa gelehrte Körperschaften
oder sonstige Gönner, welchen die Mittel zur Förderung solcher
Bestrebungen zu Gebote stehen, sich ihrer annehmen sollten.
Aber auch gerade über den Punkt, um welchen es sich hauptsächlich
bei dem gedeihlichen Fortschreiten der Forschung
über den sogenannten Schwabenspiegel handelte und handelt,
spricht eben wieder Ficker sich am berührten Orte S. 22 deutlich
genug aus. Nichts wird — äussert er sich da — die Forschung
auf diesem Gebiete mehr fördern können, als eingehende
Untersuchung einzelner bisher ungenügend bekannter Handschriften
und Feststellung ihrer Verwandtschaftsverhältnisse zu
anderen Handschriften, in Vergleichung mit dem. im Deutschenspiegel
vorgezeichneten Urtexte; die Gruppen werden sich dadurch
schärfer scheiden, es wird sich ergeben, welchen Handschriften
in den einzelnen Gruppen wegen ihrer grösseren
Annäherung an den Urtext besonderes Ansehen beizulegen