Die Psychologie des Wilhelm von Auvergne.
309
weil er für Aufgaben w r eit höherer Art vorbereitet werden
muss, und die Functionen seines ohne Vergleich höheren
Lebensberufes nicht mit blinder Noth Wendigkeit und aus Antrieben
eines ihn beherrschenden Naturinstinktes, sondern durch
überlegtes freithätiges Handeln entrichten soll. Gegen den von
Alexander Halesius reproducirten Gedanken Wilhelms, dass
zufolge dos Dienstverhältnisses, in welchem der Leib zur
selbstigen Seele steht, der Mensch schon im Stande der frühesten
Kindheit über alle Organe seines Leibes frei und sicher
disponiren sollte können, hat bereits Thomas Aquinas 1 bemerk -
lich gemacht, dass der Mensch nach seiner physischen Seite *
den Gesetzen des Wachsthums der physischen Organismen
unterstellt sei; diese Gesetze brächten es mit sich, dass im
Kinde das Gehirn sich am frühesten entwickele und zugleich
durch sein Schwergewicht prävalire, woraus die Unbeholfenheitszustände
des frühesten Kindesalters ganz natürlich sich
erklärten. Wenn Wilhelm, um seine Ansicht von der Sache
durch möglichst viele Argumente zu erhärten, auch seinen
Illuminismus herbeizieht, so dient dicss nur dazu, die Incongruenz
und Verschobenheit seines vermeintlichen christlichen
Philosophismus recht auffallend bemerklich zu machen. Da
das Licht der natürlichen Einsicht vom lumen primum ausfliessc,
bemerkt Wilhelm, 2 so sollte die Menschenseele, die
jenem lumen doch ungleich näher stehe, als die Thierseele,
auch ungleich mehr Erleuchtungen in Bezug auf die. natürlichen
Geschicklichkeiten in Erwerb der Nahrung, Erhaltung und Vor
theidigung des Lebens u. s. w. von Natur aus eigen haben,
als die Thierseele. Nun, diese Erleuchtungen gehen den Menschenseelen
auch im Stande der gefallenen Natur nicht ab;
Beweis dafür ist das gesammte menschheitliche Culturleben
mit seinen auf Erhaltung und Pflege des leiblichen Seins und
Wohlseins abzweckenden Einrichtungen, Künsten und Fertigkeiten,
die auf eine im grossartigsten Massstabe betriebene
Ausbeutung der gesarnmteu sichtbaren Wirklichkeit für die
Zwecke des sinnlich-leiblichen Zeitdascins dos Menschen gegründet
sind. Diese Einrichtungen, Künste und Fertigkeiten
1 Summ, theol. 1, qu. 99, art. 1.
2 De an. V, 12.