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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

Die  Psychologie  des  Wilhelm  von  Auvergne.

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den  Willen  oder  das  Vermögen  der  persönlichen  Selbstbestimmung ­
  zu  bedeuten.  liier  treffen  wir  wieder  auf  die  schon  erwähnte ­
  leere  Stelle  der  scholastischen  Psychologie,  die  vom
Gemüth,  als  einer  von  Intellect  und  Willen  verschiedenen  seelischen ­
  Potenz  nichts  weiss;  obwohl  wir  nicht  verschweigen  dürfen,
dass  diese  Lücke  in  der  peripatetischen  Scholastik  doch  etwas
besser  verdeckt,  ja  für  denjenigen,  der  vom  Personsbegriffe
abstrahirt,  nahezu  ganz  verstellt  ist.  Als  richtig  können  wir
die  scholastisch-peripatetischeSehematisirung  der  Thelematologie
freilich  nicht  gelten  lassen.  Der  Wille  als  Vermögen  der  persönlichen ­
  Selbstbestimmung  ist  uns  keine  vom  Wesen  der  Seele
verschiedene  Potenz,  sondern  die  unmittelbare  Manifestation
ihres  personhaften  Wesens  und  ihrer  selbstigen  Entschiedenheit; ­
  auch  halten  wir  es  nicht  für  zutreffend,  dem  Willen  als
solchem  die  specifische  Beziehung  auf  das  Gute  als  solches  zu
geben,  der  Wille  geht  als  solcher  einzig  auf  die  Tliat.  Das
Gute  als  solches  ist  Gegenstand  des  Begehrens;  der  Wille
aber  begehrt  nicht,  sondern  handelt.  Wenn  also  Thomas
Aquinas  das  höhere  Begehren  der  Seele,  welches  er  von  dem
durch  die  vis  irascibilis  und  vis  concupiscibilis  repräsentirten
sinnlichen  Begehren  abscheidet,  in  die  menschliche  Willensanlage ­
  verlegt,  so  sehen  wir  hierin  eine  Fusion  von  Herz  und
AVille,  welche  zu  beseitigen  schon  der  reine,  scharfe  Begriff
vom  Willen  als  solchem  nöthig  macht.  Weiter  aber  ist  auch
in  dem  sogenannten  höheren  oder  selbstigen  Begehren  d.  i.  in
jenem  Begehren,  welches  dem  seelischen  Willen  nicht  durch
das  sinnliche  Triebleben  aufgedrungen  wird,  eine  doppelte  Art
des  Begehrens  zu  unterscheiden,  deren  eine  die  Wahrung  und
Behauptung  des  eigenen  Selbst,  die  andere  aber  die  Erfüllung
und  Befriedigung  der  Seele  in  ihrem  absoluten  Gute  zum  Gegenstände ­
  hat.  Sofern  die  vis  irascibilis  wirklich  einen  besonderen
Grandtrieb  der  Seele  bezeichnen  soll,  wird  sie  den  der  menschlichen ­
  Seele  grandhaft  eignenden  Selbstbehauptungstrieb  zu  bedeuten ­
  haben,  kraft  dessen  dieselbe  Alles,  was  ihr  ungestörtes
Selbstsein  bedroht,  mit  Entrüstung  abwehrt.  Die  vis  irascibilis
einfach  der  sensitiven  Seele  beilegen,  wie  bei  Aristoteles  und
Thomas  Aquinas  geschieht,  beruht  auf  einem  völligen  Hinwegsehen ­
  vom  Personscharakter  der  menschlichen  Seelenindividualität,
  und  legt  einen  der  Mängel  bloss,  an  welchen  die  auf
            
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