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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Werner.

der  Sünde;  und  ist  auch  jene  Inclination  bei  der  ererbten
defecten  Beschaffenheit  des  Menschenwesens  etwas  Natürliches,
so  ist  sie  doch  zugleich  etwas  Willentliches,  und  kann  Hinunter ­
  dieser  Voraussetzung  als  etwas  ,Sündliches‘  angesehen
werden.
Wir  glauben  durch  das  Gesagte  hinlänglich  erhärtet  zu
haben,  dass  die  von  Wilhelm  gegebene  Schilderung  der  durch
den  Sündenfall  causirten  Verderbtheit  der  Menschennatur  weder
auf  natürliche,  noch  auf  sittliche  Wahrheit  Anspruch  hat.  Wir
haben  aber  aus  derselben  noch  einen  anderen  Punkt  herauszugreifen, ­
  der  in  Bezug  auf  Wilhelms  Theorie  der  Seelenkräfte
von  Belang  ist,  und  die  schon  gerügte  Unfertigkeit  derselben
nach  einer  neuen  Seite  ersichtlich  macht.  Wilhelm  spricht,
wie  wir  bereits  hörten,  von  einer  Corruption  und  Verkehrung
der  irasciblen  und  concupisciblen  Kraft  der  Seele  in  Folge  des
Sündenfalls.  1  Die  Verderbtheit  der  irasciblen  Kraft  sieht  er
darin,  dass  sich  die  Seele  des  gefallenen  und  verderbten  Menschen ­
  über  ihre  sittlichen  Fehler  und  Gebrechen  nicht  entrüstet; ­
  die  Verderbtheit  der  concupisciblen  Kraft  besteht  darin,
dass  für  das  Gute  blosse  Velleltäten,  und  oft  diese  kaum,  in
der  menschlichen  Seele  vorhanden  sind.  Wir  müssen  aber  vor
Allem  fragen,  was  unter  diesen  Kräften  überhaupt  verstanden
werden  soll.  Soferne  sie  Wilhelm  der  virtus  rationalis  oder
Denkkraft  gegenüberstellt,  muss  er  unter  ihnen  Thätigkeitsäusserungen
  jener  Seelenkraft  verstehen,  die  er  sonst  Wille
nennt;  treten  sie  doch  auch  in  der  Beschreibung  der  Seelenverderbtheit ­
  stellvertretend  für  die  voluntas  auf,  deren  in  jener
Beschreibung  sonst  gar  nicht  gedacht  wäre.  Wir  wollen  nichts
dagegen  sagen,  dass  Wilhelm  zufolge  seines  Strebens,  die  Einheit ­
  des  Seelenwesens  zu  wahren,  von  der  platonischen  Dreitheilung
  der  Seele  abgeht,  und  das  Vup.iz.6v  und  £xiVup.v]TiK.6v  der
Einen  intellectiven  Seele  zutheilt,  obschon  das  6tciV  up.vj-uxiv  eine
solche  Zutheilung  sicherlich  nicht  verträgt.  Angenommen  aber,
es  wären  durch  jene  beiden  Kräfte:  virtus  eoncupiscibilis  und
virtus  irascibilis,  die  Begehrungs-  und  Strebekraft  der  intellectiven ­
  menschlichen  Seele  bezeichnet,  so  hätten  sie  die  Begehrungs- ­
  und  Strebekraft  des  menschlichen  Gemüthes,  nicht-  aber
1  De  an.  V,  13.
            
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