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Werner.
der Sünde; und ist auch jene Inclination bei der ererbten
defecten Beschaffenheit des Menschenwesens etwas Natürliches,
so ist sie doch zugleich etwas Willentliches, und kann Hinunter
dieser Voraussetzung als etwas ,Sündliches‘ angesehen
werden.
Wir glauben durch das Gesagte hinlänglich erhärtet zu
haben, dass die von Wilhelm gegebene Schilderung der durch
den Sündenfall causirten Verderbtheit der Menschennatur weder
auf natürliche, noch auf sittliche Wahrheit Anspruch hat. Wir
haben aber aus derselben noch einen anderen Punkt herauszugreifen,
der in Bezug auf Wilhelms Theorie der Seelenkräfte
von Belang ist, und die schon gerügte Unfertigkeit derselben
nach einer neuen Seite ersichtlich macht. Wilhelm spricht,
wie wir bereits hörten, von einer Corruption und Verkehrung
der irasciblen und concupisciblen Kraft der Seele in Folge des
Sündenfalls. 1 Die Verderbtheit der irasciblen Kraft sieht er
darin, dass sich die Seele des gefallenen und verderbten Menschen
über ihre sittlichen Fehler und Gebrechen nicht entrüstet;
die Verderbtheit der concupisciblen Kraft besteht darin,
dass für das Gute blosse Velleltäten, und oft diese kaum, in
der menschlichen Seele vorhanden sind. Wir müssen aber vor
Allem fragen, was unter diesen Kräften überhaupt verstanden
werden soll. Soferne sie Wilhelm der virtus rationalis oder
Denkkraft gegenüberstellt, muss er unter ihnen Thätigkeitsäusserungen
jener Seelenkraft verstehen, die er sonst Wille
nennt; treten sie doch auch in der Beschreibung der Seelenverderbtheit
stellvertretend für die voluntas auf, deren in jener
Beschreibung sonst gar nicht gedacht wäre. Wir wollen nichts
dagegen sagen, dass Wilhelm zufolge seines Strebens, die Einheit
des Seelenwesens zu wahren, von der platonischen Dreitheilung
der Seele abgeht, und das Vup.iz.6v und £xiVup.v]TiK.6v der
Einen intellectiven Seele zutheilt, obschon das 6tciV up.vj-uxiv eine
solche Zutheilung sicherlich nicht verträgt. Angenommen aber,
es wären durch jene beiden Kräfte: virtus eoncupiscibilis und
virtus irascibilis, die Begehrungs- und Strebekraft der intellectiven
menschlichen Seele bezeichnet, so hätten sie die Begehrungs-
und Strebekraft des menschlichen Gemüthes, nicht- aber
1 De an. V, 13.