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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Werner.

Menschen  nothwendig,  um  die  niederen  Triebkräfte,  die  er
mit  den  Thieren  gemein  hat,  im  Zaume  zu  halten  und  nach
den  Geboten  und  Rathschlägen  der  Vernunft  zu  leiten  und  zu
discipliniren.  Der  Wille  ist  der  eigentliche  Herrscher  im  Menschen, ­
  1  und  die  virtus  rationalis  der  Berather  des  Willens,
dem  der  Intellect  als  seinem  Souverain  zu  dienen  hat;  daher
die  Vollkommenheiten  der  virtus  imperativa  im  Range  und
Werthe  entschieden  über  jenen  der  virtus  intellectiva  stehen.
Uebrigens  ist  der  Wille  keineswegs  ein  blindes  Vermögen,
sondern  eine  denkhafte  und  verständnisslichte  Kraft, 2  so  wie
umgekehrt  die  virtus  intellectiva  auch  ein  Begehren,  nämlich
nach  Vervollkommnung  ihrer  selbst,  in  sich  trägt.  Der  Grund
dessen  ergibt  sich  bei  Wilhelm  aus  seiner  oben  erwähnten  Lehre
von  der  substantiellen  Einheit  der  Seele,  die  unter  Einem
denkende,  wollende,  begehrende  Substanz  ist,  und  in  diesen
von  einander  verschiedenen  Thätigkeiten  nur  unterschiedliche
Modos  ihrer  Substantialität  manifestirt.  Hier  hätte  sich  nun,
wenn  überhaupt  Wilhelm’s  psychologische  Lehre  durchgebildeter
wäre,  als  sie  es  ist,  der  entsprechende  Ort  geboten,  alle  Thätigkeiten ­
  der  Seele,  oder  wenigstens  vorläufig  jene  des  höheren
intollectiven  Lebens  der  Seele  auf  eine  letzte  urhafte  Grundthätigkeit
  der  Seele  als  Grundprincip  aller  anderen  zurückzuführen, ­
  und  diese  aus  jener  ersten  grundhaften  abzuleiten.  Eine
solche  Zurückführung  und  Ableitung  wäre  nicht  bloss  dem
Geiste  der  echten  und  richtig  verstandenen  augustini  sehen  Lehre
gemäss,  sondern  auch  im  Interesse  der  von  Wilhelm  versuchten ­
  Erklärung  des  zerrütteten  Zustandes  des  Seelenlebens  im
Stande  der  gefallenen  Natur  nothwendig  gefordert  gewesen,  um
seine  Erklärung  zu  einer  grundhaften  zu  machen,  und  Ordnung, ­
  Licht  und  Einheit  in  seine  ziemlich  diffuse  Schilderung
des  erörterten  Gegenstandes  zu  bringen.  Es  hat  wohl  manchmal ­
  den  Anschein,  als  ob  Wilhelm  von  jenem  grundhaften  Begehren ­
  reden  wollte,  welches  aller  Seelenthätigkeit  zu  Grunde
liegt  und  seiner  Natur  nach  stets  dasselbe  eben  so  sehr  im
Stande  der  gefallenen  Natur,  wie  im  primitiven  Stande,  im
Stande  der  Sünde  wie  der  Gnade  wirksam  ist,  nämlich  von

1  De  an.  III,  8.
2  De  an.  III,  9.  10.
            
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