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Werner.
Menschen nothwendig, um die niederen Triebkräfte, die er
mit den Thieren gemein hat, im Zaume zu halten und nach
den Geboten und Rathschlägen der Vernunft zu leiten und zu
discipliniren. Der Wille ist der eigentliche Herrscher im Menschen,
1 und die virtus rationalis der Berather des Willens,
dem der Intellect als seinem Souverain zu dienen hat; daher
die Vollkommenheiten der virtus imperativa im Range und
Werthe entschieden über jenen der virtus intellectiva stehen.
Uebrigens ist der Wille keineswegs ein blindes Vermögen,
sondern eine denkhafte und verständnisslichte Kraft, 2 so wie
umgekehrt die virtus intellectiva auch ein Begehren, nämlich
nach Vervollkommnung ihrer selbst, in sich trägt. Der Grund
dessen ergibt sich bei Wilhelm aus seiner oben erwähnten Lehre
von der substantiellen Einheit der Seele, die unter Einem
denkende, wollende, begehrende Substanz ist, und in diesen
von einander verschiedenen Thätigkeiten nur unterschiedliche
Modos ihrer Substantialität manifestirt. Hier hätte sich nun,
wenn überhaupt Wilhelm’s psychologische Lehre durchgebildeter
wäre, als sie es ist, der entsprechende Ort geboten, alle Thätigkeiten
der Seele, oder wenigstens vorläufig jene des höheren
intollectiven Lebens der Seele auf eine letzte urhafte Grundthätigkeit
der Seele als Grundprincip aller anderen zurückzuführen,
und diese aus jener ersten grundhaften abzuleiten. Eine
solche Zurückführung und Ableitung wäre nicht bloss dem
Geiste der echten und richtig verstandenen augustini sehen Lehre
gemäss, sondern auch im Interesse der von Wilhelm versuchten
Erklärung des zerrütteten Zustandes des Seelenlebens im
Stande der gefallenen Natur nothwendig gefordert gewesen, um
seine Erklärung zu einer grundhaften zu machen, und Ordnung,
Licht und Einheit in seine ziemlich diffuse Schilderung
des erörterten Gegenstandes zu bringen. Es hat wohl manchmal
den Anschein, als ob Wilhelm von jenem grundhaften Begehren
reden wollte, welches aller Seelenthätigkeit zu Grunde
liegt und seiner Natur nach stets dasselbe eben so sehr im
Stande der gefallenen Natur, wie im primitiven Stande, im
Stande der Sünde wie der Gnade wirksam ist, nämlich von
1 De an. III, 8.
2 De an. III, 9. 10.