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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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W  erne  r.

Vermittelung  der  beiderseitigen  Anschauungsweisen  in  sich
enthalten.
Das  ideell  Wahre  und  von  den  streitigen  Bestimmungen
des  scholastischen  Substanzbegriffes  unabhängig  Geltende  in  der
peripatetisch-scholastischen  Bestimmung  des  Begriffes  der  Seele
als  Wesensform  des  Menschen  ist  diess,  dass  der  menschliche
Leib,  obwohl  er  als  physischer  Körper  seinen  eigenen  Ort  hat,
doch  zugleich  auch  als  Leib  in  die  Seele  als  seinen  höheren
Ort  hineingerückt  und  von  der  continirenden  Macht  der  Seele
umfasst  ist.  Auch  Wilhelm  von  Auvergne  vermag  sich  der
Wahrheit  dieses  Gedankens  nicht  zu  entziehen,  1  und  weist
zur  Begründung  desselben  ausdrücklich  auf  die  aristotelische
Auffassung  der  Seele  als  Wesensform  des  Leibes  hin;  er  hebt
auch  ganz  richtig  das  analogische  Verhältniss  des  Schöpfers
zum  Universum  hervor,  als  dessen  Nachbildung  das  Verhältniss
der  menschlichen  Seele  zu  dem  ihr  eignenden  Leibe  anzusehen
sei,  indem  die  Seele  durch  ihren  Machteinfluss  den  Leib  eben
so  umschliesse  und  durchdringe,  wie  der  Schöpfer  das  Universum.
Er  gibt  aber  offen  zu  erkennen,  dass  diese  ganze  Anschauungsweise ­
  nicht  eine  aus  seinem  eigenen  Denken  herausgewachsene,
sondern  die  eines  Anderen  sei,  mit  welcher  er  sich  zurechtzusetzen ­
  sucht;  ihm  selber  liegt  es  ungleich  näher,  die  entgegengesetze
  Seite  im  Wechsel  Verhältnisse  von  Seele  und  Leib,
welcher  gemäss  die  Seele  in  den  Ort  des  Leibes  hineingerückt
und  von  demselben  umschlossen  ist,  in’s  Auge  zu  fassen.  Wilhelm ­
  kommt  auf  dieses  Verhältniss  zu  sprechen  aus  Anlass  der
Meinung  Jener,  welcher  der  Seele  zufolge  ihrer  Spiritualität
ein  derartiges  örtliches  Sein  im  Leibe  absprechen.  Er  hält
ein  solches  örtliches  Sein  der  Seele  im  Leibe  für  nothwendig
zufolge  der  Schwäche  und  Unvollkommenheit  der  virtus  imperativa
  der  menschlichen  Seele,  2  welche  die  Glieder  und
Organe  des  Leibes  nicht  durch  ihren  blossen  Befehl  bewegen
kann,  sondern,  um  sie  bewegen  zu  können,  mit  ihnen  auf  eine
geeignete  Art  verbunden  sein  muss,  ungefähr  wie  die  Laute
oder  der  Hobel  mit  der  Hand  oder  den  Fingern  des  Citherspielers
  oder  Tischlers.  Dieses  örtliche  Sein  der  Seele  im

1  De  an.  III,  35.  36.
2  De  an.  VI,  37.
            
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