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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Werner.

Signatur  ihres  begränzten  creatürlichen  Seins  behaftet  sein  müsse.
Wir  wollen  nicht  verhehlen,  dass  uns  der  von  Wilhelm  betonte
Gedanke  einer  relativen  Nachbildung  der  absoluten  göttlichen
Vermöglichkeit  durch  die  Vermöglichkeit  der  gottebenbildlichen
menschlichen  Seele  einen  geeigneteren  Anhaltspunkt  für  eine
lebendige  Anschauung  vom  Wesen  der  geistbegabten  selbstigen
Menschenseele  zu  bieten  scheint,  als  die  abstract  formalistische
Lehre  der  scholastisch  -  aristotelischen  Philosophie  von  einer
metaphysischen  Zusammengesetztheit  der  Seele,  deren  weitere
Ausbildung  ein  ganzes  Gespinnst  von  Subtilitäten  aus  sich  heraussetzte, ­
  ohne  dass  hiedurch  das  lebendige  Wesen  der  Seele
dem  philosophischen  Verständniss  näher  gerückt  worden  wäre.
Andererseits  darf  aber  nicht  verschwiegen  werden,  dass  jener
bei  Wilhelm  gelegentlich  einmal  aufdämmernde  Lichtgedanke
eine  taube  Bliithe  war,  die  keine  Frucht  ansetzte;  eben  diese
Magerkeit  und  Unfruchtbarkeit,  die  dem  mittelalterlichen  Augustinismus ­
  in  speculativer  Beziehung  anhaftet,  war  eine  der  Ursachen, ­
  die  dem  empiristischen  Realismus  der  aristotelischen
Philosophie  Vorschub  leistete,  und  eine  Befruchtung  und  Ausfüllung ­
  des  rationalen  Denkens  durch  ihn  als  Bedürfniss  fühlen ­
  liess.
Der  scholastische  Peripatetismus  fasst  das  Verhältniss  des
Seelischen  und  Leiblichen  im  Menschen  als  ein  möglielit  inniges,
und  erkennt  im  Menschen  eine  plastische  Einheit,  wie  diess
durch  die  Idee  der  Seele  als  Wesensform  von  selber  nahe  gelegt ­
  war.  In  Folge  dessen,  dass  der  Mensch  als  plastische
Einheit  gefasst  wurde,  sah  man  sich  darauf  hingewiesen,  die
Seele  als  constitutiven  Theil  des  Menschenwesens  zu  bestimmen; ­
  und  zwar  geschah  diess  im  bewussten  und  ausgesprochenen ­
  Gegensätze  zu  den  Theologen  des  12.  Jahrhunderts,  soferne
diese  mit  Rücksicht  auf  den  Personscharakter  der  menschlichen
Seele  die  Bestimmung  derselben  als  eines  blossen  Wesentliches
ausdrücklich  abgelehnt  hatten.  1  Zu  diesen  Theologen  gehörten
Petrus  Lombardus,  Abälard,  Hugo  von  St.  Victor,  Robert  Pulleyn,
  Peter  von  Poitiers,  Robert  von  Melun,  der  Verfasser  der
Schrift  de  spiritu  et  anima.  Auch  Wilhelm  von  Auvergne
steht  auf  Seite  dieser  Theologen,  2  obschon  er  sich  das  Bedenken
1  Vgl.  Werner,  Thomas  Aq.  I,  S.  3ß6.
2  De  au.  III,  11.
            
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