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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

Diese  Darlegung  verdeckt  einigermassen  die  Schwierigkeit, ­
  die  darin  liegt,  das  Intellectualprincip  im  Menschen  sich
zugleich  als  Beseelungs-  und  Belebungsprincip  denkbar  zu
machen  —  eine  Schwierigkeit,  die  in  der  augustinischen  Psychologie ­
  zufolge  ihrer  Neigung,  das  menschliche  Seelenwesen  unter
Eine  Kategorie  mit  den  Engelwesen  zu  stellen,  nicht  abgeläugnet
  werden  kann.  In  der  peripatetischen  Philosophie,  welche
die  Seele  primär  als  Informationsprincip  der  sinnlichen  Leib
lichkeit  des  Menschen  auffasst,  bestand  umgekehrt  die  besonders ­
  von  den  arabischen  Aristotelikern  gefühlte  Schwierigkeit,
die  Seele  oder  das  Lebensprincip  des  Menschenwesens  zugleich
als  Intellectualwesen  zu  begreifen,  und  es  musste  überhaupt  die
Frage  beantwortet  werden,  wie  man  sich  die  Einheit  der  drei
Animationsprincipien:  anima  vegetativa,  sensitiva,  intellectiva
zu  denken  habe.  Nach  Albertus  Magnus  1  liegt  der  Schlüssel
zur  Erkenntniss  des  Verhältnisses  dieser  drei  in  der  Menschenseele ­
  geeinigten  Informationsprincipien  zu  einander  darin,  dass
von  diesen  dreien  jedes  höhere  das  tiefere  zusammt  den  Wirkungsweisen ­
  desselben  in  sich  aufgehoben  trägt;  demzufolge
ist  die  sensitive  Seele  wesentlich  auch  Vegetationsprincip,  die
intellective  Seele  wesentlich  auch  Sensations-  und  Vegetationsprincip. ­
  Die  substantielle  Einheit  dieser  drei  Principien  in  der
intellectiven  Seele  beweist  sieh  dadurch,  dass  die  beiden  niederen ­
  ganz  und  gar  für  die  Zwecke  der  intellectiven  Functionen ­
  thätig  sind,  indem  die  Vegetationsthätigkeit  auf  die  Ausbildung ­
  und  Erhaltung  eines  für  die  intellective  Seele  geeigneten ­
  Leibes  gerichtet  ist,  und  eben  so  die  Sensationsthätigkeit
den  Funktionen  der  anima  rationalis  sich  zu  Diensten  stellt.
Beide  Thätigkeiten  bekunden  hiedurch,  dass  sie  die  Form  der
intellectiven  Seele  an  sich  haben,  und  demzufolge  von  derselben
nicht  abgetrennt  gedacht  werden  können.  Wenn  Aristoteles
in  seiner  Thiergeschichte  bemerkt,  dass  der  Embryo  zwar  vom
Anfänge  her  ein  Lebendiges,  aber  nicht  auch  schon  ein  Lebewesen ­
  (iloiov)  sei,  und  noch  später  erst  das  embryonische  Lebewesen ­
  zum  Menschen  werde,  so  ist  damit  einzig  nur  gesagt,
dass  der  Generationsact,  in  welchem  sich  aus  dem  Körper  der
zeugenden  Eltern  ein  neues  Menschcugebilde  entsondert,  erst

1  Summ,  theol.  Pars  II,  traut.  12,  qu.  70.  mbr.  3.
            
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