Diese Darlegung verdeckt einigermassen die Schwierigkeit,
die darin liegt, das Intellectualprincip im Menschen sich
zugleich als Beseelungs- und Belebungsprincip denkbar zu
machen — eine Schwierigkeit, die in der augustinischen Psychologie
zufolge ihrer Neigung, das menschliche Seelenwesen unter
Eine Kategorie mit den Engelwesen zu stellen, nicht abgeläugnet
werden kann. In der peripatetischen Philosophie, welche
die Seele primär als Informationsprincip der sinnlichen Leib
lichkeit des Menschen auffasst, bestand umgekehrt die besonders
von den arabischen Aristotelikern gefühlte Schwierigkeit,
die Seele oder das Lebensprincip des Menschenwesens zugleich
als Intellectualwesen zu begreifen, und es musste überhaupt die
Frage beantwortet werden, wie man sich die Einheit der drei
Animationsprincipien: anima vegetativa, sensitiva, intellectiva
zu denken habe. Nach Albertus Magnus 1 liegt der Schlüssel
zur Erkenntniss des Verhältnisses dieser drei in der Menschenseele
geeinigten Informationsprincipien zu einander darin, dass
von diesen dreien jedes höhere das tiefere zusammt den Wirkungsweisen
desselben in sich aufgehoben trägt; demzufolge
ist die sensitive Seele wesentlich auch Vegetationsprincip, die
intellective Seele wesentlich auch Sensations- und Vegetationsprincip.
Die substantielle Einheit dieser drei Principien in der
intellectiven Seele beweist sieh dadurch, dass die beiden niederen
ganz und gar für die Zwecke der intellectiven Functionen
thätig sind, indem die Vegetationsthätigkeit auf die Ausbildung
und Erhaltung eines für die intellective Seele geeigneten
Leibes gerichtet ist, und eben so die Sensationsthätigkeit
den Funktionen der anima rationalis sich zu Diensten stellt.
Beide Thätigkeiten bekunden hiedurch, dass sie die Form der
intellectiven Seele an sich haben, und demzufolge von derselben
nicht abgetrennt gedacht werden können. Wenn Aristoteles
in seiner Thiergeschichte bemerkt, dass der Embryo zwar vom
Anfänge her ein Lebendiges, aber nicht auch schon ein Lebewesen
(iloiov) sei, und noch später erst das embryonische Lebewesen
zum Menschen werde, so ist damit einzig nur gesagt,
dass der Generationsact, in welchem sich aus dem Körper der
zeugenden Eltern ein neues Menschcugebilde entsondert, erst
1 Summ, theol. Pars II, traut. 12, qu. 70. mbr. 3.