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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Werner.

Fusse,  in  Fingern  und  Zehen  sein.  Wer  aber  hat  je  sein  Erkennen ­
  und  Verstehen  seinen  Fingern  und  Zehen  beigeleg-t?
Also  ist  es  in  ihm  nicht  als  Ganzem,  sondern  muss  einem  bestimmten ­
  Theile  des  Ganzen  specifisch  eignen.  Soll  dieser
Theil  ein  Theil  vom  Körper  sein,  so  erscheint  abermals  die
schon  abgewiesene  Widersinnigkeit,  dass  entweder  Hand  oder
Fuss,  oder  sonst  ein  Glied  an  ihm  denke  und  verstehe.  Also
muss  dasjenige,  dem  als  solchem  das  Denken  und  Verstehen
zukommt,  etwas  vom  Leibe  Verschiedenes,  Unkörperliches  sein.
Fragen  wir  uns,  was  wir  von  dieser  einen  heutigen  Leser
ziemlich  seltsam  anmuthenden  Einleitung  und  Grundlegung  der
psychologischen  Erörterungen  Wilhelms  in  methodischer  und
sachlicher  Hinsicht  zu  halten  haben.  Wir  werden  uns  in  beiderlei ­
  Hinsicht  die  grosse  Unvollkommenheit  derselben  nicht
verhehlen  dürfen.  Nicht  in  methodicher  Hinsicht;  denn  wenn
es  zum  Begriffe  der  Seele  gehört,  den  Menschen  zum  Menschen
zu  machen,  so  ist  es  ja  völlig  überflüssig,  beweisen  zu  wollen,
dass  der  Mensch  eine  Seele  habe,  weil  dies  nichts  anderes
heisst,  als  beweisen  wollen,  dass  der  Mensch  wirklich  Mensch
sei.  Es  ist  aber  weiter  auch  die  Frage,  ob  durch  die  vorstehende ­
  Ausführung  jener  Begriff  der  Seele  erwiesen  sei,  dessen
Erweisung  Wilhelm  sich  im  Voraus  zum  Zwecke  setzte.  Freilich, ­
  wenn  Alles,  was  ausser  der  crassen  Stofflichheit  als  solcher
an  und  im  Menschen  ist,  Seele  ist  oder  zur  Seele  in  unlöslicher ­
  wesentlichster  Beziehung  steht,  so  ist  durch  das  Gesagte
erwiesen,  nicht  nur,  dass  der  Mensch  eine  Seele  habe,  sondern
auch,  dass  sie  sowohl  Lebensprincip  des  stofflichen  Leibesgebildes, ­
  als  auch  Denk-  und  Willensprincip  im  lebendigen  Menschen ­
  sei.  Dass  sie  aber  diess  Alles  als  eine  vom  stofflichen
Leibesgebilde  wesenhaft  verschiedene  unstoffliche  Realität  sei,
ist  nicht  erwiesen;  und  für  Wilhelm  erzeugt  sich  der  Schein,
es  bewiesen  zu  haben,  nur  durch  die  höchst  rohe  Fassung  des
Leibes  als  blosser  Stoffmasse,  als  blossen  Körpers,  was  auch  der
Stein  und  der  Metallklump  ist.  Dass  der  menschliche  Leib
schon  als  organisches  Gebilde  etwas  Mehreres,  denn  eine  blosse
Stoffmasse  sein  müsse,  ist  ein  ihm,  und  wohl  überhaupt  seinem
Zeitalter  fremder  Gedanke;  er  weiss  wohl,  dass  die  organischen
Gebilde  belebt  seien,  nicht  aber,  dass  das  Organische  seinem
Begriffe  nach  das  Lebendige  sei.  Ihm  hat  das  Organische  einzig
            
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