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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

Ueber  die  Entstelmngsverliältnisse  der  Constitutio  de  expeditione  Romana.  215

entsprechende  Stelle  enthalten  hat.  Diese  muss  aber  stärker
geändert  sein,  als  irgend  eine  andere;  und  zwar  vermuthlich
aus  sachlichem  Grunde,  da  das  Streben,  die  Vorlage  in  die
Form  von  königlichen  Verfügungen  zu  bringen,  hier  für  die
Aenderung  nicht  massgebend  gewesen  sein  kann.  Unsere  Annahme, ­
  dass  die  enge  Verbindung,  in  der  hier  die  Fürsten  und
die  Vierzahl  der  Hofbeamten  erscheinen,  erst  den  späteren
Zeiten  des  zwölften  Jahrhunderts  entspricht,  erhält  damit  erwünschte ­
  Unterstützung.  Die  bestimmteren  Haltpunkte,  welche
die  Beachtung  des  Reimes  bietet,  erregen  demnach  nirgends
ein  Bedenken  gegen  die  Stichhaltigkeit  der  früher  bezüglich
der  Zeitfrage  gewonnenen  Ergebnisse.
Für  einen  Versuch,  den  Entstehungsort  der  Vorlage  genauer ­
  zu  bestimmen,  kann  wohl  nur  der  Sprachgebrauch  Anhaltspunkte ­
  bieten.  Für  diesen  wird  vor  allem  die  Entscheidung
der  Frage  ins  Gewicht  fallen  müssen,  oh  der  Gebrauch  des
Ausdruckes  feodum  neben  beneficium  schon  auf  die  Vorlage
zurückzuführen  ist.  In  der  Stelle:  quod  mansos  possideant,  |  tot
libras  (sucie  monetae  vel  toturn  fructum  feodi  in  Mo  anno)  pro
stipendio  persolvant,  \  dürfte  er  wahrscheinlich  erst  der  Ueberarbeitung
  angehören.  In  der  früheren  Stelle  aber:  —  repraesentetur,
  |  feodo  —  privetur,  |  weiter:  —  cognoscant,  \  vel  —
feodum  amittant,  |  und:  —  vadant,  \  nolumus,  ut  feodum
amittant,  |  sind  die  bezüglichen  Zeitwörter  gewiss  ursprünglich
und  demnach  auch  das  sachlich  nothwendig  zu  ihnen  gehörende ­
  feodum;  wir  müssten  sonst  annehmen,  der  Ueberarbeiter
  habe  es  statt  des  ursprünglichen  beneficium  gesetzt,
was  ganz  unwahrscheinlich  sein  muss,  da  dieser  Ausdruck  an
anderen  Stellen  von  ihm  belassen  oder  zuerst  gebraucht  ist.
Wusste  ich  nun  die  neuere  Bezeichnung  in  der  ersten  Hälfte
des  eilften  Jahrhunderts  nur  vereinzelt  und  zwar  ausschliesslich
links  vom  Rheine  nachzuweisen,  so  muss  das  sehr  bestimmt
auf  Entstehung  der  Vorlage  in  den  lothringischen  Reichstheilen
  deuten.
Andere  Ausdrücke  unterstützen  diese  Annahme,  indem
sie  entweder  Lothringen  eigenthümlicb  zu  sein  scheinen  oder
einen  näheren  Anschluss  an  den  französischen,  auch  für  feodum
massgebenden  Sprachgebrauch  ergeben,  wie  er  hier  natürlich
eher,  als  in  anderen  Reichsländern  zu  erwarten  ist.  Nur  wird
            
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