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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

lieber  die  Entstelmngsverhältnisse  der  Constitntio  de  expeditione  Römana.  211

nächsten  anzunehmen,  dass  es  diese  dem  Umstande  verdankt,
dass  man  es  als  Reimwort  benutzen  wollte,  und  demnach  auch
das  Wort,  auf  welches  es  reimt,  schon  in  der  Vorlage  vorhanden ­
  sein  musste.
So  sehr  mich  dieses  Zusammentreffen  anfangs  in  meiner
Ansicht  irre  machte,  so  scheint  mir  doch  auch  hier  die  Annahme ­
  eines  anderen  Sachverhaltes  nicht  bloss  zulässig,  sondern
bei  Berücksichtigung  aller  Umstände  berechtigter  zu  sein.  Die
Annahme,  dass  bei  funibus  ein  Reim  beabsichtigt  war,  wird  an
und  für  sich  dadurch  bedenklich,  dass  das  der  einzige  Fall
sein  würde,  in  welchen  der  Reim  nicht  mit  dem  Ende  eines
Satztheiles  zusammenfallen  und  diesen  überdies  so  zerschneiden
würde,  dass  die  nächstzusammengehörenden  Ausdrücke  getrennt
wären.  Dann  aber  tritt  in  dem  ganzen  Stücke  sichtlich  das
Streben  hervor,  nicht  blos  einzelne  Reimpaare,  sondern  möglichst ­
  lange  Reihen  von  Reimen  zu  bilden.  Finden  sich  nun
in  dem  nächstvorhergehenden  Satze  die  Ausgänge  valeant,
possideant,  persolvant,  hier  aber  impendant,  concedant,  perducant,
  suppleant,  so  liegt  doch  der  Gedanke  sehr  nahe,  dass
diese  ursprünglich  eine  zusammenhängende  Reihe  bildeten.
Nehmen  wir  an,  der  an  und  für  sich  Bedenken  unterliegende
Reim  von  Imperium  und  supplementum  habe  sich  zufällig  gebildet, ­
  der  ganze  Eingang  des  Satzes  sei  vom  Ueberarbeiter
nur  zugefügt,  um  wieder  einmal  daran  zu  erinnern,  dass  es
sich  um  Befehl  des  Königs  handelt,  von  dem  lange  vorher
nicht  mehr  die  Rede  war,  so  ergibt  sich  jener  Zusammenhang
ganz  ungezwungen.  Durch  blosse  Auslassungen,  eine  leichte
Aenderung  der  ersten  Zeile  und  eine  schon  durch  frühere  entsprechende ­
  Stellen  nahegelegte  Einschiebung  in  der  dritten,
lässt  sich  dann  auch  hier  ein  Text  gewinnen,  der  wesentlich
den  früheren  Beispielen  entspricht:
Isti  vero  si,  ut  remaneant,
apud  dominos  impetrare  valeant,
quot  mansos  (in  beneficio)  possideant,
tot  libras  —  pro  stipendio  persolvant.
—  Burinqi  decem  —  solidos  dominis  —  impendant,
et  insuper  soumarium  cum  capistro  concedant,
quem  —  ad  primam  navalem  aquam  usque  perducant.
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