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Ficker.
immo regie munificentiae liberalitatis honorare ; | (Mon. Boica 28,
26. 33), so wird niemand läugnen, dass auch die Arenga der
Constitutio, die ohnehin zum Inhalte nicht passt, trotz ihres
Reims einer Karolingerurkunde entnommen sein kann; die angeführten
Beispiele beweisen genügend, wie leicht sich gerade
in der Arenga auch ungesuchte Reime bilden konnten, wenn
man nicht weitergehend annehmen will, schon die Karolingerzeit
habe sich wenigstens für diesen Theil der Urkunde in
absichtlich gesuchten Reimen gefallen.
Fanden wir in den bezüglichen Urkunden K. Heinrich’s III.
den Reim auch auf die Corroboratio ausgedehnt, so ergibt sich
davon hier keine Spur; sind fremdartige Zuthaten in dieselbe
aufgenommen, so ist dafür doch sichtlich nirgends das Streben
massgebend gewesen, einen Reim herzustellen. Dasselbe wird
aber auch von der Narratio gelten müssen, einem Theile der
Urkunde, in welchem wir nach Massgabe andei’er Fälle zu
schliessen, vorzugsweise Reime zu erwarten hätten, wenn solche
überhaupt erstrebt wurden. Aber trotz ihrer bedeutenden Ausdehnung
finden sich nur ganz vereinzelte Ausdrücke, bei deren
Wahl vielleicht die Rücksicht auf den Reim hätte massgebend
sein können. Es Hesse sich da etwa hinweisen auf consecratione
| coroneque perceptione. | Finden sich dann weiter die
Reimworte confirmare und exstirpare, so spricht ihre Verwendung
geradezu gegen die Absicht, dass Reime gesucht wurden; durch
die Wortstellung exstirpare decrevimus statt des nächstliegen den
decrevimus exstirpare ist der sich bietende Reim unbenutzt
geblieben. Endlich gehen contendere und ducere, daun imponeremus
und concederemus am Schlüsse gewiss nicht über
das hinaus, was man bei einer Sprache, in welcher dieselben
Endungen so häufig wiederkehren, wie in der lateinischen, auf
Rechnung des Zufalls zu setzen berechtigt sein würde. Wir
werden mit Sicherheit sagen dürfen, dass die Narratio so, wie
sie vorliegt, nicht schon einer Vorlage angehört haben kann,
welche ein so auffallendes Streben nach dem Reim zeigt, wie
die Dispositio. Wollen wir aber in Anschlag bringen, dass es
sich um eine Ueberarbeitung handelt, so wird man sagen
müssen, dass die gex-eimte Vorlage, welcher die Hauptmasse
des Inhaltes der Dispositio so sichtlich entnommen sein muss,