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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Ficker.

immo  regie  munificentiae  liberalitatis  honorare ;  |  (Mon.  Boica  28,
26.  33),  so  wird  niemand  läugnen,  dass  auch  die  Arenga  der
Constitutio,  die  ohnehin  zum  Inhalte  nicht  passt,  trotz  ihres
Reims  einer  Karolingerurkunde  entnommen  sein  kann;  die  angeführten ­
  Beispiele  beweisen  genügend,  wie  leicht  sich  gerade
in  der  Arenga  auch  ungesuchte  Reime  bilden  konnten,  wenn
man  nicht  weitergehend  annehmen  will,  schon  die  Karolingerzeit ­
  habe  sich  wenigstens  für  diesen  Theil  der  Urkunde  in
absichtlich  gesuchten  Reimen  gefallen.
Fanden  wir  in  den  bezüglichen  Urkunden  K.  Heinrich’s  III.
den  Reim  auch  auf  die  Corroboratio  ausgedehnt,  so  ergibt  sich
davon  hier  keine  Spur;  sind  fremdartige  Zuthaten  in  dieselbe
aufgenommen,  so  ist  dafür  doch  sichtlich  nirgends  das  Streben
massgebend  gewesen,  einen  Reim  herzustellen.  Dasselbe  wird
aber  auch  von  der  Narratio  gelten  müssen,  einem  Theile  der
Urkunde,  in  welchem  wir  nach  Massgabe  andei’er  Fälle  zu
schliessen,  vorzugsweise  Reime  zu  erwarten  hätten,  wenn  solche
überhaupt  erstrebt  wurden.  Aber  trotz  ihrer  bedeutenden  Ausdehnung ­
  finden  sich  nur  ganz  vereinzelte  Ausdrücke,  bei  deren
Wahl  vielleicht  die  Rücksicht  auf  den  Reim  hätte  massgebend
sein  können.  Es  Hesse  sich  da  etwa  hinweisen  auf  consecratione
  |  coroneque  perceptione.  |  Finden  sich  dann  weiter  die
Reimworte  confirmare  und  exstirpare,  so  spricht  ihre  Verwendung
geradezu  gegen  die  Absicht,  dass  Reime  gesucht  wurden;  durch
die  Wortstellung  exstirpare  decrevimus  statt  des  nächstliegen  den
decrevimus  exstirpare  ist  der  sich  bietende  Reim  unbenutzt
geblieben.  Endlich  gehen  contendere  und  ducere,  daun  imponeremus
  und  concederemus  am  Schlüsse  gewiss  nicht  über
das  hinaus,  was  man  bei  einer  Sprache,  in  welcher  dieselben
Endungen  so  häufig  wiederkehren,  wie  in  der  lateinischen,  auf
Rechnung  des  Zufalls  zu  setzen  berechtigt  sein  würde.  Wir
werden  mit  Sicherheit  sagen  dürfen,  dass  die  Narratio  so,  wie
sie  vorliegt,  nicht  schon  einer  Vorlage  angehört  haben  kann,
welche  ein  so  auffallendes  Streben  nach  dem  Reim  zeigt,  wie
die  Dispositio.  Wollen  wir  aber  in  Anschlag  bringen,  dass  es
sich  um  eine  Ueberarbeitung  handelt,  so  wird  man  sagen
müssen,  dass  die  gex-eimte  Vorlage,  welcher  die  Hauptmasse
des  Inhaltes  der  Dispositio  so  sichtlich  entnommen  sein  muss,
            
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