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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Ficker.

Gegen  Entstehung  im  zwölften  Jahrhunderte  müsste  an
und  für  sich  zweifellos  auch  sprechen  die  Art  und  Weise,  wie
die  Ministerialen  bezeichnet  werden.  Es  heisst:  de  ecclesiarum
filiis  vei  domesticis,  id  est  ministerialibus,  vel  quorumcunque  principum
  clientela,  qui  cottidie  ad  serviendwm  parati  esse  debent.
Allerdings  haben  wir  gerade  den  Ausdruck  Ministeriales  für
die  Entstehung  im  zwölften  Jahrhunderte  geltend  gemacht.
Aber  ein  Schreiber  des  zwölften  Jahrhunderts,  der  in  seiner
Ausdrucksweise  durch  nichts  gehemmt  war,  würde  sich  da
zweifellos  mit  dem  Ausdrucke  Ministerialen  begnügt  haben,
der  ganz  genau  die  Mannen 1 ,  sowohl  der  Kirchen,  als  der
Laienfürsten  bezeichnete,  von  denen  hier  die  Rede  sein  sollte.
Nehmen  wir  aber  etwa  an,  der  Ausdruck  Ministerialen  sei
erst  später  hinzugekommen,  so  erhalten  wir  eine  Ausdrucksweise ­
  ,  welche  den  Verhältnissen  des  eilften  Jahrhunderts
durchaus  entspricht,  wo  es  für  diese  Personenclassc  noch  keinen
feststehenden  Namen  gab,  wo  sie  noch  wenig  einheitlich  gestaltet ­
  war,  wo  es  nahe  liegen  konnte,  sie  zur  Unterscheidung
von  den  Vasallen  als  die  immer  zum  Dienste  Verpflichteten
zu  bezeichnen.  Findet  sich  der  Ausdruck  Domestici  noch  im
Kölner  und  Ahrer  Dienstrechte,  so  erinnert  der  selten  vorkommende ­
  Ausdruck  Clientela  an  die  Clientes  des  Weissenburger
  Dienstrechtes.
Glaube  ich  nachgewiesen  zu  haben,  dass  das  Stück,  wie
es  vorliegt,  späteren  Zeiten  des  zwölften  Jahrhunderts  angehören ­
  muss,  dass  andererseits  manche  Stellen  an  und  für  sich
bestimmt  auf  Abfassung  im  eilften  Jahrhunderte  deuten,  so
sind  wir  damit  unmittelbar  auf  die  Annahme  verwiesen,  dass
hier  ein  älterer  Text  später  überarbeitet  ist,  ohne  doch  überall
genügend  den  Verhältnissen  der  späteren  Zeit  angepasst  zu
sein.  Dafür  finden  sich  denn  auch  sonst  genügende  Haltpunkte. ­
  Das  bereits  besprochene  id  est  ministerialibus  erklärt
sich  dann  leicht  als  Erläuterung  des  Ueberarbeiters.  Heisst
es:  ad  curiam  Gallorum,  hoc  est  in  campum,  qui  vulgo  Rungalle
dicitur,  so  wird  dasselbe  Verhältnis  gar  nicht  zu  bezweifeln
sein;  dem  ungewöhnlichen  Namen,  den  er  vorfindet,  setzt  der
Ueberarbciter  den  gebräuchlichen  zu;  fühlte  er  sich  da  nicht
durch  eine  Vorlage  gehemmt,  so  ist  nicht  abzusehen,  wesshalb
er  sich  nicht  auf  Angabe  des  letzteren  beschränkte.  Schwer
            
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