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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Ficker,

im  eigenen  Interesse  die  vollständigere  Rüstung  angescliafft
haben;  die  Constitutio  scheint  vorauszusetzen,  dass  thatsächlich
die  Vasallen  durchweg  in  Halsbergen  ausrücken,  während  es
dem  Herrn  auch  genügen  musste,  wenn  der  eine  oder  andere
in  der  althergebrachten  Brünne  erschien.  Lag  es  nicht  in  der
Absicht,  dem  Herrn  ein  ausdrückliches  Recht  darauf  zuzusprechen, ­
  dass  die  Vasallen  Halsbergen  haben  mussten,  so  hat
der  Wechsel  der  Ausdrücke  kaum  etwas  Auffallendes,  auch
wenn  man  sich  des  Unterschiedes  vollständig  bewusst  war.
Und  das  scheint  sich  aus  den  Angaben  über  die  Ministerialen  bestimmt ­
  zu  ergehen,  auf  welche  Nitzsch  in  dieser  Richtung  aufmerksam ­
  macht.  Der  Ministerial  hat  eine  Brünne  zu  stellen;  die
Halsberge  wird  bei  ihm  nicht  vorausgesetzt,  sondern  es  heisst,
dass  es  vom  Ermessen  des  Herren  abhängt,  ob  er  ihm  etwa
eine  solche  verleihen  will.  Der  Ministerial  ist  nicht  mehr
blosser  Scutatus;  aber  auf  seine  eigenen  Mittel  beschränkt,  ist
er  im  allgemeinen  auch  noch  nicht  im  Besitze  des  kostbareren
Waffenstückes;  es  erscheint  nur  wünschenswerth,  dass  auch  er
damit  ausgerüstet  sei,  und  der  Herr  greift  da  mit  seinen  Vorräthen
  ein,  so  weit  diese  reichen.
Das  deutet  auf  eine  frühere  Zeit,  wo  der  Ministerial  wohl
auf  dem  Wege  war,  ebenso  schworgewaffnet,  als  der  freie
Ritter  in’s  Feld  zu  rücken,  das  aber  noch  nicht  erreicht  hatte.
Den  Verhältnissen  des  zwölften  Jahrhunderts  entspricht  das
nicht  mehr.  Ein  Unterschied  zwischen  leichterer  und  schwererer
Panzerung  wird  da,  so  weit  ich  sehe,  nicht  mehr  gemacht;  es
ist  schlechtweg  von  der  Lorica  die  Rede;  wenigstens  aus
nächstliegenden  Hülfsmitteln  weiss  ich  den  Ausdruck  Brunia
überhaupt  nicht  mehr  nachzuweisen.  Insbesondere  scheint  mir
auch  nichts  mehr  darauf  zu  deuten,  dass  die  Ministerialen
anders  gerüstet  ausrückten,  als  die  Vasallen;  zwischen  freien
und  unfreien  Milites  wird  in  dieser  Richtung  kein  Unterschied
gemacht.  Die  Dienstrechte  stellen  denn  auch  keine  besonderen
Forderungen  bezüglich  der  Bewaffnung;  der  Ausdruck  Miles
oder  Loricatus  genügt  in  dieser  Richtung  für  alles,  was  zu
sagen  ist.
Besonders  beachtenswerth  erscheint  nun  aber  weiter  die
Angabe  der  Constitutio,  dass  die  Ministerialen  fünf  Pfund
Stipendium  erhalten,  et  duo  equi,  unus  currens  alter  ambulans,
            
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