Ueher die Entstolningsverhaltnisse der Constitutio de expeditione Romana. X91
wenigstens mit dei’ Bestimmtheit nicht zugeben, wie sie erforderlich
wäre, um massgebende Schlüsse darauf zu bauen.
Der Ausdruck kommt zweimal vor. Nach der ersten Stelle,
welche Eichhorn vorzugsweise betont, wurde die Constitutio
veranlasst durch einen Streit der principes cum militibus über
die Zahl der von den letzteren von ihren Benefizien zu stellenden
Halsbergen. Da nun die folgenden Bestimmungen nicht
blos die Verpflichtungen der Vasallen, sondern auch der Ministerialen
regeln, und zwar auf Grundlage ihrer Benefizien, so
liegt doch nichts näher, als die Annahme, dass hier absichtlich
der Ausdruck Milites gewählt wurde, um beide Classen zusammenzufassen.
Der Ausdrucksweise des zwölften Jahrhunderts
würde das durchaus entsprechen. Nur das Hesse sich etwa
geltend machen, dass die Milites hier als solche erscheinen,
welche Halsbergen stellen, wie davon auch später bei den Vasallen,
nicht aber bei den Ministerialen die Rede ist, welchen
vielmehr Halsbergen von den Herren geliefert werden. Doch
würden sich auch da noch Erklärungen finden lassen, welche
trotzdem die Miteinbeziehung der Ministerialen unter den Ausdruck
Milites zulässig erscheinen lassen würden; es wird nicht
nöthig sein, darauf weiter einzugehen. Bestimmter weist die
zweite Stelle auf das Vasallenverhältniss hin, da sic von dem
Falle redet, dass Milites mehrere Herren haben. Aber auch
das würde doch nur entscheidend sein, wenn hier nothwendig
an freie Vasallen, nicht an Vasallen überhaupt zu denken wäre;
denn, wie schon früher erörtert wurde, lässt sich im zwölften
Jahrhunderte nicht allein die Lebensfähigkeit der Ministerialen
überhaupt nachweisen, sondern auch die Constitutio selbst hat
ausdrücklich auf dieselbe Rücksicht genommen. Wenigstens ein
zwingender Beweis scheint mir hier nicht vorzuliegen; kann man
zugeben, dass die Wahl dieses Ausdruckes wohl zunächst an
das eilfte Jahrhundert denken lässt, so wird sich auch kaum
behaupten lassen, dass jene Stellen unmöglich im zwölften
Jahrhunderte zuerst so niedergeschrieben sein könnten.
Die beachtenswerthesten Gründe scheinen mir die von
Nitzsch beigebrachten, welcher für die Annahme der Entstehung
in früheren Zeiten des eilften Jahrhunderts sich auf
die Angabe über die Bewaffnung und die Stellung der Ministerialen
im Kriegswesen stützt. Und es scheint mir, dass sich