Picker.
Süül»üsi
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Beachtenswerther scheint der von Eichhorn vorzugsweise
betonte Grund, dass der Ausdruck Milites in der Constitutio
in einer Weise gebraucht sei, nämlich zur Bezeichnung der
Vasallen der Fürsten, welche den Verhältnissen des eilften
Jahrhunderts entspreche, im zwölften aber nicht mehr zulässig
erscheinen würde. Der Gebrauch des Ausdruckes Milites in
der Urkundensprache hat sich wirklich während zweier Jahrhunderte
in so überaus auffallender Weise verschoben, dass er
an und für sich besonders geeignet erscheinen kann, um bei
solchen Fragen als Haltpunkt zu dienen. Da wo der Ausdruck
nicht etwa die Ritterwürde im Auge hat oder alle ritterlichen
Classen zusammenfasst, wird er im dreizehnten Jahrhundert
regelmässig gebraucht, um die niedrigste Classe der
ritterlichen Mannen zu bezeichnen, die Ritter schlechtweg,
welche keinem der bevorzugten ritterlichen Stände angehören.
So ist es sehr üblich, die Ministerialen als Milites von den
freien Vasallen, den Nobiles oder Liberi, zu scheiden. In
manchen Gegenden, wie ich an anderem Orte näher nachweisen
werde, wird der Ausdruck sogar regelmässig gebraucht, um
eine unter den Ministerialen der Fürsten stehende Classe zu
bezeichnen, nämlich die ritterlichen Eigennamen niederer
Herren. Gehen wir dagegen um zwei Jahrhunderte zurück,
so bezeichnet der Ausdruck regelmässig die höchststehende
Classe ritterlicher Mannen, die freien Vasallen; im eilften
Jahrhunderte wird Milites im Gegensätze zu Servientes oder
Ministri ganz ebenso gebraucht, wie im zwölften Jahrhunderte
Liberi oder Nobiles im Gegensätze zu Ministerielles. Konnte
eine so gründliche. Verschiebung des Sprachgebrauches nur
allmälig erfolgen, so weist schon das darauf hin, dass in dem
zwischenliegenden zwölften Jahrhunderte der Ausdruck Milites
kaum noch geeignet sein konnte, gerade die freien Vasallen
im Gegensätze zu den Ministerialen zu bezeichnen. Das
bestätigen die Urkunden; nur sehr vereinzelt reicht der
alte Sprachgebrauch in das zwölfte Jahrhundert hinein (vgl.
Heerschild 180).
Die Beweisführung Eichhorn’s würde demnach allerdings
als stichhaltig anzuerkennen sein, wenn der Ausdruck in der
Constitutio wirklich nur den freien Vasallen im Gegensätze
zum Ministerialen bezeichnen würde. Das aber möchte ich