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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Süül»üsi

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Beachtenswerther  scheint  der  von  Eichhorn  vorzugsweise
betonte  Grund,  dass  der  Ausdruck  Milites  in  der  Constitutio
in  einer  Weise  gebraucht  sei,  nämlich  zur  Bezeichnung  der
Vasallen  der  Fürsten,  welche  den  Verhältnissen  des  eilften
Jahrhunderts  entspreche,  im  zwölften  aber  nicht  mehr  zulässig
erscheinen  würde.  Der  Gebrauch  des  Ausdruckes  Milites  in
der  Urkundensprache  hat  sich  wirklich  während  zweier  Jahrhunderte ­
  in  so  überaus  auffallender  Weise  verschoben,  dass  er
an  und  für  sich  besonders  geeignet  erscheinen  kann,  um  bei
solchen  Fragen  als  Haltpunkt  zu  dienen.  Da  wo  der  Ausdruck ­
  nicht  etwa  die  Ritterwürde  im  Auge  hat  oder  alle  ritterlichen ­
  Classen  zusammenfasst,  wird  er  im  dreizehnten  Jahrhundert ­
  regelmässig  gebraucht,  um  die  niedrigste  Classe  der
ritterlichen  Mannen  zu  bezeichnen,  die  Ritter  schlechtweg,
welche  keinem  der  bevorzugten  ritterlichen  Stände  angehören.
So  ist  es  sehr  üblich,  die  Ministerialen  als  Milites  von  den
freien  Vasallen,  den  Nobiles  oder  Liberi,  zu  scheiden.  In
manchen  Gegenden,  wie  ich  an  anderem  Orte  näher  nachweisen
werde,  wird  der  Ausdruck  sogar  regelmässig  gebraucht,  um
eine  unter  den  Ministerialen  der  Fürsten  stehende  Classe  zu
bezeichnen,  nämlich  die  ritterlichen  Eigennamen  niederer
Herren.  Gehen  wir  dagegen  um  zwei  Jahrhunderte  zurück,
so  bezeichnet  der  Ausdruck  regelmässig  die  höchststehende
Classe  ritterlicher  Mannen,  die  freien  Vasallen;  im  eilften
Jahrhunderte  wird  Milites  im  Gegensätze  zu  Servientes  oder
Ministri  ganz  ebenso  gebraucht,  wie  im  zwölften  Jahrhunderte
Liberi  oder  Nobiles  im  Gegensätze  zu  Ministerielles.  Konnte
eine  so  gründliche.  Verschiebung  des  Sprachgebrauches  nur
allmälig  erfolgen,  so  weist  schon  das  darauf  hin,  dass  in  dem
zwischenliegenden  zwölften  Jahrhunderte  der  Ausdruck  Milites
kaum  noch  geeignet  sein  konnte,  gerade  die  freien  Vasallen
im  Gegensätze  zu  den  Ministerialen  zu  bezeichnen.  Das
bestätigen  die  Urkunden;  nur  sehr  vereinzelt  reicht  der
alte  Sprachgebrauch  in  das  zwölfte  Jahrhundert  hinein  (vgl.
Heerschild  180).
Die  Beweisführung  Eichhorn’s  würde  demnach  allerdings
als  stichhaltig  anzuerkennen  sein,  wenn  der  Ausdruck  in  der
Constitutio  wirklich  nur  den  freien  Vasallen  im  Gegensätze
zum  Ministerialen  bezeichnen  würde.  Das  aber  möchte  ich
            
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