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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

Ueber  die  Entstehungs  verbal  tnisse  der  Constitutio  de  expeditione  Romana.  189

mit  gleichbedeutenden  wechselnd.  Nach  diesen  Haltpunkten
dürfte  sich  doch  behaupten  lassen,  dass  ein  Schriftstück,  in
welchem  der  Ausdruck  Ministeriales  anderen  als  erläuternder,
also  doch  wohl  allgemein  üblichster  zugefügt  ist,  schwerlich
vor  dem  zwölften,  jedenfalls  nicht  in  früheren  Zeiten  des  eilften
Jahrhunderts  entstanden  sein  kann.
Wir  treffen  demnach  in  der  Constitutio  mehrere  Ausdrücke, ­
  welche  wenigstens  in  der  hier  vorliegenden  Bedeutung
und  Verbindung  dem  Sprachgebrauche  des  eilften  Jahrhunderts
noch  fremd  sind,  welche,  sollte  sich  das  bezüglich  des  einen
oder  anderen  noch  bestreiten  lassen,  wenigstens  in  ihrer  Gesammtheit
  mit  genügender  Sicherheit  die  Entstehung  im
zwölften  Jahrhunderte  erweisen  dürften,  während  einzelne  auch
noch  in  den  früheren  Zeiten  dieses  unzulässig  scheinen,  bestimmter ­
  auf  die  Regierung  K.  Friedrichs  I.  als  früheste  Entstehungszeit ­
  hinweisen.  Damit  erscheint  diese  denn  überhaupt ­
  ziemlich  eng  begrenzt,  da  die  Entstehungszeit  der  ältesten
Handschrift  wahrscheinlich  mit  dem  Ende  dieser  Regierung
zusammenfällt,  dasselbe  jedenfalls  nicht  weit  überschreitet.
Muss  nun  damit  wenigstens  für  denjenigen,  der  meinen
Gründen  zustimmt,  die  Zeitfrage  bezüglich  des  Stückes,  wie
es  jetzt  vorliegt,  als  gelöst  erscheinen,  so  wird  andererseits  auch
kaum  zu  verkennen  sein,  dass  es  Ausdrücke  und  Angaben
enthält,  welche  dom  zwölften  Jahrhunderte  in  keiner  Weise
entsprechen,  welche  an  und  für  sich  auf’s  bestimmteste  auf
Entstehung  im  eilften  Jahrhunderte  hindcuten  müssten.
Allerdings  möchte  ich  auch  hier  nicht  alle  von  den  Vertheidigern
  der  Entstehung  unter  K.  Konrad  II.  oder  doch  im
eilften  Jahrhunderte  geltend  gemachten  Gründe  als  massgebende ­
  anerkennen.  Werden  die  Bestimmungen  der  Constitutio
an  einen  Streit  der  Herren  und  Mannen  angeknüpft,  wissen
wir  anderweitig,  dass  gerade  K.  Konrad  II.  mehrfach  regelnd
in  solche  Streitigkeiten  eingriff,  so  könnte  das  allerdings  die
Entstehung  unter  ihm  wenigstens  wahrscheinlich  machen,  sobald ­
  anderweitig  bereits  festgestcllt  wäre,  dass  es  sich  um
Satzungen  aus  den  früheren  Zeiten  des  eilften  Jahrhunderts
handle;  aber  es  ist  das  natürlich  kein  Grund,  welcher  an  und
für  sich  die  Entstehung  unter  irgendwelchem  anderen  Herrscher
ausschliessen  würde.
            
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