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Ficker.
die Rede, so würde das freilich ganz der späteren Bedeutungentsprechen;
aber die Urkunde ist zweifellos interpolirt (vgl.
Stumpf Reichskanzler 1, 20), während in einer anderen Kaiserurkunde
für Fulda von 982 unter den Ministerialen Beamte
zu verstehen sein werden (Dronke Cod. Fühl. 335. 337). Um
bevorzugte Unfreie handelt es sich jedenfalls schon, wenn der
König 1005 bestimmt, dass die ministerielles fassalli eines an
Bamberg geschenkten Klosters denen des Bisthums gleichstehen
sollen (Wirtemb. Urk.-B. 1, 242). Vier an Fulda geschenkte
Truchsesse und Marschälle scheidet der Kaiser 1015 als seine
Ministerialen von andern Unfreien (Dronke 345). Als Unfreie,
bevorzugter, wenn auch nicht gerade ritterlicher Stellung erscheinen
die Ministerialen in Wirzburger Urkunde von 1036
(Mon. Boica 37, 21). Ganz in der späteren Weise gebraucht,
erscheint der Ausdruck in dem nicht vor 1057 aufgezeichneten
Bamberger Dienstrecht (Jaffe Bibi. 5, 51). Im Allgemeinen
ist in den früheren Zeiten des Jahrhunderts die Verwendung
des Ausdrucks in späterer Bedeutung eine so vereinzelte, dass
sie Bedenken gegen die Echtheit bezüglicher Urkunden erregen
muss (vgl. z. B. Wirtemb. Urk.-B. 1, 249). Der Ausdruck
kommt hier früher, dort später in Gebrauch, ist selbst zu Ende
des Jahrhunderts noch kaum als der allgemein übliche zu bezeichnen.
In der Reihe der Trierer Urkunden tinde icli den
Ausdruck zuerst 1084 (Beyer Urk.-B. 1, 438), während er
aber auch von da ab noch lange mit anderen wechselt. In
den zahlreichen Urkunden von Freising wird erst ] 120 der
früher übliche Ausdruck de familia durch ministerielles ersetzt
(Meiclielbeck Hist. Fris. 1, 531). Allerdings liesse sich geltend
machen, dass schon in der Beschwörung des Gottesfriedens
von 1085 (Mon. Germ. L. 2, 58) wiederholt von Ministerialen
die Rede ist, woraus man scliliessen sollte, dass der Ausdruck
damals schon im ganzen Reiche als der üblichste, als der die
Sache am genauesten bezeichnende betrachtet worden sei.
Dabei wird aber doch zu beachten sein, dass hier die Beschlüsse
einer Kölner Synode von 1083 wörtlich wiederholt
sind, uns also zunächst nur ein Zeugniss für den Kölner
Sprachgebrauch vorliegt; gerade zu Köln aber wird der Ausdruck
ziendich früh, mindestens seit 1061 (Lacomblet Urk.-B. 1,
126. 137) gebraucht, allerdings auch hier noch längere Zeit