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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

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Ficker.

in  dieser  Zeit  entstanden,  so  kann  es  in  keiner  Weise  auffallen,
wenn  sie  von  freien  und  unfreien  Vasallen  spricht.
Dagegen  wird  nun  von  vornherein  nicht  zu  bezweifeln
sein,  dass  es  sich  hei  diesem  Verhältnisse  um  das  Ergebniss
einer  späteren  Entwicklung  handeln  muss;  es  setzt  doch  schon
eine  gewisse  Lockerung  der  strengen  persönlichen  Abhängigkeit ­
  des  Dienstmannes  vom  Dienstherrn  voraus.  Ich  habe  es
nun  bereits  früher  versucht,  dieses  Verhältniss  möglichst  weit
in  den  Urkunden  zurückzuverfolgen  (vgl.  Heerschild  176  ff.);
das  Ergebniss  war,  dass  kein  Haltpunkt  über  die  Mitte  des
zwölften  Jahrhunderts  zurückführte.  Auch  seitdem  ist  mir  nur
ein  einziges  Zeugniss  bekannt  geworden,  wonach  ein  solches
Verhältniss  weiter  zurückzureichen  scheint.  Friedrich  von
Bitsch,  Bruder  des  Herzogs  von  Lothringen,  bekundet  1172,
dass  einer  seiner  Ministerialen  ihm  ein  Gut  resignirt  habe,
welches  derselbe  liiere  ac  cum  omni  iusticia  iure  feodi  per
Uneam  proavorum  suorum  besass  (Schöpflin  Alsatia  dipl.  1,  259).
Die  Ausdrücke  scheinen  bestimmt  ein  Mannlehen  zu  bezeichnen,
dessen  Vererbung  als  solches  durch  das  ganze  Jahrhundert  zurückreichen ­
  mag.  Aber  es  ist  ein  Mannlehen  vom  eigenen
Herrn;  ausnahmsweise  Verleihungen  heimgefallener  Mannlehen
an  eigene  Ministerialen,  statt  an  freie  Vasallen,  mögen  die
allgemeine  Lehensfähigkeit  der  Ministerialen  zuerst  angebahnt
haben.  So  lange  es  aber  nicht  gelingt,  auch  nur  vereinzelte
Fälle  mit  Sicherheit  über  das  zwölfte  Jahrhundert  zurückzuverfolgen, ­
  so  lange  wird  sich  gewiss  mit  Fug  behaupten  lassen,
dass  ein  Schriftstück,  welches  schlechtweg  von  freien  und  unfreien ­
  Vasallen  redet,  in  der  Stellung  der  letzteren  nichts
Unregelmässiges  zu  sehen  scheint,  nicht  schon  im  eilften  Jahrhunderte, ­
  am  wenigsten  in  früheren  Zeiten  desselben  entstanden
sein  kann,  dass  solche  Redeweise  selbst  unter  den  nächsten  Vorgängern ­
  K.  Friedrichs  I.  nur  schwer  zulässig  erscheinen  könnte.
Für  die  Entstehung  im  zwölften  Jahrhunderte  scheint  mir
endlich  der  Gebrauch  des  Ausdrucks  Ministerialen  zu  sprechen.
Es  ist  die  Rede  von  den  ecclesiarum  filiis  vel  domesticis,  id  est
mihisterialibus.  Wird  der  Ausdruck  hier  verwandt,  um  einen
anderen  zu  erläutern,  sc  ist  gewiss  anzunehmen,  dass  das  in
einer  Zeit  geschah,  wo  er  selbst  eine  ganz  feststehende,  allgemein ­
  bekannte  Bedeutung  hatte.  Im  zwölften  Jahrhunderte
            
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