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Ficker.
kann, sondern entsprechend sonstigen Zeugnissen sein Lehen
verliert, wenn er nicht mitzieht; wird aber der Termin nicht
eingehalten, so steht es in seiner Wald, oh er mitziehen oder
ob er die Hälfte der Jahreseinkünfte als Heersteuer zahlen
will. Ein für die Zeitfrage massgebender Halt wird sich zweifellos
jener Bestimmung nicht entnehmen lassen.
Pertz weist einmal darauf hin, dass die Urkunde zu der
Zeit entstanden sein dürfte, als unter K. Friedrich I. die
häufigen Züge nach Italien den Deutschen besonders lästig
wurden. Dagegen ist schon anderweitig bemerkt, dass sich das
aus der Urkunde keineswegs mit Nothwendigkeit ergiebt; als
Grund, der genauere Bestimmungen nöthig mache, wird nicht
ein Widerstreben gegen solche Züge überhaupt angegeben,
sondern ein Streit zwischen Fürsten und Vasallen über die
Anzahl der zu stellenden Mannschaft; zu einem solchen Streite
konnte jeder Zug Anslass bieten. Weiter aber bezieht sich
Pertz darauf, dass die Redeweise an die Urkunden des zwölften
Jahrhunderts erinnere, ohne freilich irgendwelche Einzelnheiten
hervorzuheben. Im allgemeinen möchte ich auch kaum zugeben,
dass die Redeweise dem zwölften Jahrhunderte entspreche.
Dagegen glaube ich allerdings, dass sich einzelne Ausdrücke
finden, welche weniger an und für sich, als durch die besondere
Bedeutung, in der sie in der Constitutio gebraucht sind,
für die Entstehung derselben im zwölften Jahrhunderte und
wohl erst in den späteren Zeiten desselben mit ziemlicher Bestimmtheit
sprechen.
Dahin rechne ich einmal, dass in der Constitutio sechsmal
der Ausdruck Principes gebraucht wird, während kein
anderer gleichbedeutender Ausdruck vorkommt. Das deutet
auf eine Zeit, wo sich der Gebrauch festgestellt hatte, die erste
Classe der Grossen des Reichs regelmässig mit gerade diesem
Ausdrucke zu bezeichnen. Das war nach Untersuchungen, welche
ich früher über den Gebrauch des Ausdruckes anstellte (vgl.
Reichsfürstenstand §.21 ff.), erst im zwölften Jahrhunderte der
Fall. Allerdings wurde der Ausdruck in solcher Bedeutung
auch schon im eilften Jahrhunderte verwandt. Häufiger ist da
aber doch nur schlechtweg von den Ficleles des Königs die
Rede, wodurch sich freilich in der Constitutio nur in ein oder
andern Falle der enger begrenzte Ausdruck würde ersetzen