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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

fernte,  nicht  haltbare  Land  unterworfen  habe,  in  einer  Zeit,
wo  die  Kräfte  des  Staates  so  geschmälert  waren.  Viel  eher  empfiehlt ­
  es  sich,  anzunehmen,  dass  sich  ein  grosser  Theil  jener
Nord-Donauslaven  in  den  Jahren  kurz  vor  G57  auf  das  linke
Ufer  begeben,  und  hier  ohne  Einwilligung  der  römischen
Regierung  ein  neues  Sklavinien  gestiftet  habe,  in  Gauen  unter
Gauhäuptern,  in  losem  Verbände  wie  früher.  Der  Kaiser  aber
besiegte  dieselben  nicht  nur,  sondern  er  legte  ihnen  auch  feste
Tributzahlung  auf,  so  dass  sie  hinfort  Unterthanen  des  romäischen
  Reiches  wurden,  wie  einst  andere  Barbaren.  Austreiben ­
  durfte  er  die  neue  Bevölkerung  schon  darum  nicht,
weil  das  entblösste  Land  und  sein  Heer  ihrer  bedurfte.
Was  uns  vor  Allem  bestimmt,  in  diesem  Sklavinion  vom
J.  657  das  Land  Moesien  und  in  den  Slaven  desselben  die
später  sogenannten  ,sieben  Geschlechter' 1  der  Sloveneu  zu  verstehen, ­
  ist  die  vertragsmässig  festgestellte  Unterthänigkeit,  in
welcher  auch  jene  sieben  Geschlechter  sich  befanden,  als  einige
Jahre  später  die  Bulgaren  sich  unter  ihnen  niederliessen.  Es
scheint  also  nichts  glaublicher,  als  dass  die  Unterwerfung,  die
im  Jahre  657  vollzogen  worden,  damals  fortdauerte,  ja  vielleicht ­
  auch,  dass  seither  immer  mehr  slavische  Haufen  auf
ähnliche  Bedingungen  hin  im  entvölkerten  Reiche  Aufnahme
fanden.  Auch  muss  noch  hinzugefügt  werden,  dass  Theophanes
auch  ferner  unter  Sldavinia  oder  die  Sklavinien  schlechthin
das  moesische  Land  begreift. 2
Unter  dieser  Annahme,  die  nur  nicht  zur  Strenge  eines
Beweises  erhoben  werden  kann,  dass  Kaiser  Constaus  im  J.
657  unlange  zuvor  in  Moesien  eingewanderte  Slovenenhaufen
vom  ,Eestlande‘  unterwarf  und  tributpflichtig  machte,  müssen
wir  sagen,  dass  er  in  Bezug  auf  diese  östlichen  Slaven  nur
dasselbe  that,  was  sein  Vorfahre  Heraklios  mit  den  ungebetenen

1  EK-'cr.  «5  ütio  7iäxTü)V  ov'ac.  Theophan.  septem  generationes  quae  sub
pacto  erant.  Hist.  misc.  So  heissen  die  Slaven  die  Tributpflichtigen,  die
Unterthanen  der  Russen,  Z/.Xaßoi  ol  Tca/.Tiwtai  aurtov  bei  Constant.  de  adm.
imp.  c.  9.  30.  32.  Ueber  das  Verhältniss  dfer  7ca-/.Tiükai  s.  E.  Kunik,  die
Berufung  der  schwedischen  Rodsen.  St.  Petersb.  1845,  2,  444.
2  So  S.  557  tou;  te  Bo-Ayctpou?  xod  toc;  SxXaßtvla;.  S.  755.
            
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