fernte, nicht haltbare Land unterworfen habe, in einer Zeit,
wo die Kräfte des Staates so geschmälert waren. Viel eher empfiehlt
es sich, anzunehmen, dass sich ein grosser Theil jener
Nord-Donauslaven in den Jahren kurz vor G57 auf das linke
Ufer begeben, und hier ohne Einwilligung der römischen
Regierung ein neues Sklavinien gestiftet habe, in Gauen unter
Gauhäuptern, in losem Verbände wie früher. Der Kaiser aber
besiegte dieselben nicht nur, sondern er legte ihnen auch feste
Tributzahlung auf, so dass sie hinfort Unterthanen des romäischen
Reiches wurden, wie einst andere Barbaren. Austreiben
durfte er die neue Bevölkerung schon darum nicht,
weil das entblösste Land und sein Heer ihrer bedurfte.
Was uns vor Allem bestimmt, in diesem Sklavinion vom
J. 657 das Land Moesien und in den Slaven desselben die
später sogenannten ,sieben Geschlechter' 1 der Sloveneu zu verstehen,
ist die vertragsmässig festgestellte Unterthänigkeit, in
welcher auch jene sieben Geschlechter sich befanden, als einige
Jahre später die Bulgaren sich unter ihnen niederliessen. Es
scheint also nichts glaublicher, als dass die Unterwerfung, die
im Jahre 657 vollzogen worden, damals fortdauerte, ja vielleicht
auch, dass seither immer mehr slavische Haufen auf
ähnliche Bedingungen hin im entvölkerten Reiche Aufnahme
fanden. Auch muss noch hinzugefügt werden, dass Theophanes
auch ferner unter Sldavinia oder die Sklavinien schlechthin
das moesische Land begreift. 2
Unter dieser Annahme, die nur nicht zur Strenge eines
Beweises erhoben werden kann, dass Kaiser Constaus im J.
657 unlange zuvor in Moesien eingewanderte Slovenenhaufen
vom ,Eestlande‘ unterwarf und tributpflichtig machte, müssen
wir sagen, dass er in Bezug auf diese östlichen Slaven nur
dasselbe that, was sein Vorfahre Heraklios mit den ungebetenen
1 EK-'cr. «5 ütio 7iäxTü)V ov'ac. Theophan. septem generationes quae sub
pacto erant. Hist. misc. So heissen die Slaven die Tributpflichtigen, die
Unterthanen der Russen, Z/.Xaßoi ol Tca/.Tiwtai aurtov bei Constant. de adm.
imp. c. 9. 30. 32. Ueber das Verhältniss dfer 7ca-/.Tiükai s. E. Kunik, die
Berufung der schwedischen Rodsen. St. Petersb. 1845, 2, 444.
2 So S. 557 tou; te Bo-Ayctpou? xod toc; SxXaßtvla;. S. 755.