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Ficker.
Der Ausdruck Patronus hat in dieser Richtung erst, spät
eine feststehende Bedeutung gewonnen (vrgl. Kairn Kirchen-Patronatrecht
33. 156; Phillips K. R. 7, 642. 660). Dem Wortsinne
nach konnte er allerdings auch verwandt werden, um
den Herrn der Kirche zu bezeichnen. Aber zunächst scheint
man dabei die Vogtei im Auge gehabt zu haben, da der Vogt
auch der Patron heisst, wo er nicht zugleich der Herr ist. Der
Vogt des Bischofs von Passau heisst 898 advocatus atque patronus
sanctae dei casae sub ditione illius sedis episcopi constitutus;
das Stift Limburg wird 940 vom Gründer anscheinend
an das Reich gegeben, unter dem Vorbehalte, dass jeder künftige
Erbe, der Schloss Limburg besitzt, haheatur eiusdem monasterii
patronus et advocatus; und 1171 heisst es geradezu
patronus, qui vulgo dinevogt dicitur (Mon. Boica 28,120; Beyer
Mittelrhein. Ulk.-B. 1, 239. 2, 50). Waren in England die
Ausdrücke Vogtei und Patronat überhaupt gleichbedeutende,
so finden sich auch in kirchenrechtlichen Quellen des zwölften
Jahrhunderts beide wohl zusammengeworfen, oder es ist vom
Vogte die Rede, wo zunächst der Patron in späterer Bedeutung
gemeint ist (z. B. C. 23. 24 X 3, 38). Waren bei Laien, welche
man zunächst im Auge hatte, Herrschaft und Vogtei gewöhnlich
verbunden, so ist es erklärlich, wenn man da nicht genauer
schied.
Wenigstens seit dem Ende des zwölften Jahrhunderts
ist aber auch in Deutschland in den Urkunden häufig von
einem Patronatrechte die Rede, wo es die Vogtei schon deshalb
nicht bezeichnen kann, weil es Kirchen zusteht oder diesen
übertragen wird (z. B. 1200. 1202: Böhmer Acta 195. 198).
Und nun wird der Ausdruck in so weit gleichbedeutend mit
dem früheren Eigenthume gebraucht, als wir als Patrone die
Personen bezeichnet finden, welche erweislich schon früher
Herren der Kirche waren. So heisst es 1210, dass die Abtei
Laach in Spiritualien ihren Gerichtsstand vor dem Erzbischöfe
von Trier habe, vor dem Erzbischöfe von Köln aber tanquam
iudice seculari et patrono; 1216 entscheidet ein Cardinal, dass
die Abtei Komburg in Spiritualien unter Wirzburg stehe, aber
unter Vorbehalt der Leistungen, welche ratione iuris patronatus
dem Erzbischöfe von Mainz zukommen; 1219 wird der Bischof
von Bamberg als Patron der Abtei Altaich bezeichnet (Günther