Ficker. Ueber das Eigenthum des Reichs am Reichskirchengute.
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Ueber das Eigenthum des Reichs am Reichskirchengute.
Von
Julius Picker.
In den Zeiten des Durchdringens des Feudalismus, als
der früher vom Könige nach seinem Ermessen gesetzte Beamte
zu einem erblichen Vasallen mit sehr beschränkten Leistungen
geworden war, als der allgemeine Unterthanenverband nur noch
untergeordnete Bedeutung hatte, insbesondere der Reichskriegsdienst
nicht mehr auf ihm, sondern nur auf besonderer Verpflichtung
beruhte, fand das Königthum seine Hauptstütze in
den eigenthümlic.hcn Beziehungen, in welchen einmal die Reichsdienstmannen,
dann insbesondere die Reichskirchen zu ihm
standen. Politische und wirtschaftliche Gesichtspunkte griffen
da ineinander. Das Königthum würde seiner Aufgabe nicht
mehr haben genügen können, hätte sein Einfluss auf die
Besetzung der Bisthümer und Abteien des Reichs es ihm nicht
ermöglicht, nach eigener Wahl Personen, auf deren Ergebenheit
und Fähigkeit es rechnen konnte, in einflussreicher Stellung
in den verschiedenen Tlieilen des Reiches den Erbfürsten gegenüber
zu stellen; hätten ihm weiter nicht die gewaltigen Leistungen,
zu welchen die Reichskirchen dem Reiche verpflichtet
waren, die materiellen Hülfsmittcl zur Durchführung seiner
politischen Ziele geboten. Allerdings hatte das seine sehr
bedenkliche Seite. Es lag etwas Unnatürliches in einer Gestaltung,
welche die höchste weltliche Gewalt beim Schwinden
ihres Einflusses auf diejenigen, welche als weltliche Beamte
zunächst zur Durchführung ihres Willens berufen gewesen