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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

Beitrag  zur  Geschichte  des  cauonisclien  Rechtes.

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einem  Unbekannten  erweitert  worden  zu  derjenigen  Sammlung,
welche  die  Lipsiensis  genannt  wird.  Das  Neue  derselben
bestellt  in  der  grösseren  Zahl  von  Rubriken,  in  der  Aufnahme

Lips.  gleichmässig  vorkommenden  Irrthümer  (oben  Seite  491.  N.  5).  b)  Die
übereinstimmende  Capitelzahl.  Die  Ap]).  hat  ohne  die  Canones  Lateran.
511  Capitel.  P.  45—50  enthalten  113;  zählt  man  diese  nnd  die  12  von
Lucius  UL,  2  von  Urban  IH.,  1  von  Clem.  III.  aus  P.  II.—44,  zusammen
128  ab  von  510,  so  bleiben  392.  Die  Bamb.  hat  521  Cap.,  von  denen
39  in  der  App.  fehlen;  sie  konnte  also  382  aus  ihr  entnehmen,  c)  Die
Bamb.  hat  von  den  12  Decretalen  Lucius’  III.,  welche  die  App.  in  II.—  L.
hat,  nur  4,  nämlich  A.  XXIII.  5.  6  [die  erste  ist  vom  11.  Dec.  1181.
Jaffe  nr.  9427],  XXVI.  22  [fällt  zwischen  1181  u.  1184.  Jaffe  nr.  9576],
XL.  4.  [30.  Dee.  1181.  Jaffe  nr.  9431].  Es  wäre  sonderbar,  wenn  sie
die  Appendix  vor  sich  hatte,  und  wenn  diese  schon  damals  die  Decretalen
Lucius’  III.  umfasste,  dass  sie  gerade  vom  letzten  Papste  nur  diese  vier
aufgenommen  hätte,  um  so  merkwürdiger,  als  sie  eine  von  Lucius  III.
hat  (B.  LIV.  4.  Dil.  liliae  n.  priorissa  et  conventus  de  Colonantia),  welche
in  der  App.  gar  nicht  steht,  d)  Das  Fehlen  der  Decretalen  von  Päpsten
nach  Lucius  III.,  was  sich  anders  gar  nicht  erklären  Hesse,  e)  Ich  kann
den  Beweis  liefern,  dass  um  1185  eine  Sammlung  existirte,  w'elche
der  Bamb.  ähnlich  war.  In  dem  von  mir  edh'ten  ,Ordo  jud.  des  Cod.
Bamb. 1  Wien  1872,  dessen  Entstehung  nicht  nach  1185  fällt,  werden
Extravaganten  citirt,  von  denen  die  erste  (das.  p.  6)  in  keiner  der  vier
Sammlungen  steht,  wenigstens  nicht  mit  dem  Anfänge  dilection.  (ich
muss  deshalb  die  N.  4  dort  berichtigen),  daher  beigesetzt  ist  ,extr.  Alex. 1 ,
die  2.  pag.  9  ,extr.  sicut  Eomana*  in  Bamb.  als  XLI.  10  mit  diesem
Anfänge,  ebenso  in  A.  L.  C.  steht.  Eine  3.  pag.  10  wird  citirt:  ,extrav.
de  matrimonio  contrahendo  vel  iam  contracto  Exoniensi  episcopo
  pervenit.“  Da  diese  Decretale  in  App.  VIII.  23  nicht  unter  diesem
Titel,  sondern  unter  dem  de  testibus  cogendis,  wohl  aber  in  B.  XLIX.
c.  ult.,  in  L.  LIX.  57,  C.  LVIli.  39  unter  diesem  Titel  steht,  so  kann
sie  nur  aus  einer  von  diesen  oder  einer  anderen  mit  ähnlicher  Eintheilung
citirt  sein.  Die  ohne  den  Namen  des  Papstes  das.  p.  13,  14,  16,  26,  27,
28,  38,  41  citirten  Decretalen  sind  in  Bamb.  nach  der  Folge,  wie  sie  der
Ordo  citirt:  XLII.  2,  XXXVIII.  14,  XXXII.  11,  XXXVIII.  3.  5.  6.  1.
8.  7,  XLIX.  17,  XXXII.  3  (auch  in  den  3  anderen).  Die  mit  dem  Namen
des  Papstes  p.  19  u.  21  cit.  stehen  in  Bamb.  ebenfalls;  die  Decretale
Lucius’  UI.  Strigon.  Arch.  c.  Ad  apost  sedis  steht  in  keiner  der  vier
Sammlungen,  die  Citate  aus  dem  Conc.  Later,  setzen  voraus,  dass  dessen
Canones  in  keine  Sammlung  eingereiht  waren.  Bewiesen  ist  durch  diesen
Ordo:  1)  dass  es  1185  Sammlungen  gab,  in  denen  unseren  vier  geläufige
Titel  Vorkommen,  2)  dass  dieselben  einzelne  Capitel  an  verschiedenen
Orten  hatten,  3)  dass  neben  ihnen  noch  andere  Decretalen  früherer  und
späterer  Päpste  benutzt  wurden.  [Ich  berichtige  die  Note  auf  p.  15,  wo
            
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