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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Schulte.

älter  eine  Sammlung  ist,  desto  genauer  die  Anführung  der
Quelle  ist.  Halten  wir  uns  diese  Gründe  gegenwärtig,  so  ist
das  Resultat  nicht  schwierig.
Yon  den  vier  Sammlungen  ist  die  älteste  und  die
Quelle  der  anderen  die  Appendix  in  ihrer  ersten  nicht  mit
Interpolationen  und  ohne  P.  45—50  versehenen  Gestalt.  1  Diese
enthielt  ursprünglich  nur  Decretalen  bis  auf  Alexander  III.,  ohne
die  Canon  es  Lateranenses.  2  Aus  dieser  ersten  Form  ist,  sicher
zur  Zeit  Lucius’  HI.  (1181—1185),  die  Bambergensis  gemacht ­
  worden, 3  deren  Neues  darin  besteht,  dass  sie  die  Capitel
nach  Titeln  besser  sonderte,  die  Titel  vermehrte,  einige  Decretalen ­
  Alexanders  III.  aus  anderweitigen  Quellen  beifügte,
neuere  Decretalen  und  zwar  sechs  von  Lucius  III.,  einzelne
Stücke  anderer  Art  aufnahm.  1  Die  Bambergensis  ist  bald  von

1  Gründe:  die  primitive  Gestalt  derselben,  welelie  sieb  in  der  geringsten
Zahl  von  Titeln,  in  dem  dem  Decrete  angepassten  Verfahren  zeigt,  zu
dem  einzelnen  Capitel  auch  eine  Inhaltsangabe  zu  machen;  das  Setzen
von  Capiteln  unter  denselben  Titel,  welche  nicht  dahin  passen;  die  gänzlich ­
  planlose  Anordnung  der  Titel.
2  Der  Grund  liegt  in  dem  §.  2  Gesagten;  sollte  dies  nicht  richtig  sein,  so
fällt  natürlich  die  Behauptung.
3  Keineswegs  ist  aber  die  Aufnahme  eine  rein  mechanische  gewesen,  vielmehr ­
  ist  gewiss  einzelne  Malen  auf  andere  Sammlungen  zuriiekgegangen
und  überhaupt  selbstständig  verfahren  worden,  wie  folgende  Beispiele
zeigen.  A.  hat  in  c.  5.  T.  II.  die  Ueberschrift  ,Item  in  coneilio  Turonensi
  de  eadem  re‘,  anfangend:  ,Cum  autem  collectas  denariorum  b.  Petri. 1
B.  hat  richtig:  ,Idem  Alex.  Ea  quae  de  eadem  re‘  und  den  ganzen
Brief,  aus  dem  A.  blos  ein  Stück  ist;  aus  B.  hat  es  C.  (Böhmer  notirt
fälschlich,  die  App.  habe  das  Stück  nicht)  u.  L.  —  [A.  XIII.  8.  inscribirt
  Idem  (vorher  geht  Alex.)  Ad  aud.  n.  noveris  etc.,  B.  XXIV.  9.
Adrianus,  C.  u.  L.  haben  wieder  wie  A.]  —  B.  XLIII.  c.  ult.  hat
(während  A.  c.  33.  P.  L.  per  Galliam  hat)  ,per  Angliam 1 ;  C.  c.  23.
T.  LIII.  hat  wieder  ,per  Galliam 1 .  Wie  richtig  die  Bamb.  ist,  zeigen
die  Inscriptionen.  B.  III.  4  (A.  II.  11)  liest  Conventrensi,  B.  XXIII.  4
(A.  IV.  1)  Consano  (C.  hat  auch  eine  corrupte  Lesart  Constantio)
XXIII.  3  (A.  IV.  4)  Idem  Exon.  Wigö.  episcopis.  Andere  sich  aus
der  Tabelle  ergebende  richtige  Inscriptionen  hat  B.  in  den  Capiteln,
welche  App.  hat  als  VI.  24,  VIII.  1,  XII.  8,  XIII.  2—4,  XIX.  6.  8.  10,
XXI.  13,  XXVI.  1.  14.  21,  XXXIX.  1.
4  Gründe:  a)  Dass  die  Bamb.  aus  der  Appendix  (—  es  bleibe  zunächst  dahingestellt, ­
  ob  unmittelbar  oder  mittelbar  —)  geschöpft  hat,  lehrt  der
Augenschein,  die  Wiedergabe  einzelner  sonst  unerklärbarer,  in  ihr  und
            
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