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Schulte.
sind. 1 Von diesen gehören sechs Urban III., zwei Lucius III.,
die übrigen Alexander III. an. 2 Was die Titel betrifft, so
fehlen von denen der Coli. Lipsiensis Nr. 9, 10, 20, 27, 28,
29, 30, 33, 34, 38, 42, 44, 48, 49, 50, 53, 54, wogegen sie
von den vier in jener ausgelassenen drei hat und den letzten
,de matrimonio servorum' allein. 3 Hinsichtlich der Folge der
Titel und Capitel stimmt sie mit ihr, abgesehen von der Auslassung
vieler Capitel. 1 Was von dem Zen - eissen der Decretalen,
ihrem Citiren u. s. w. gesagt ist, kommt natürlich gleichfalls in
Betracht.
§• 5.
Collectio Bambergensis. 5
Sie hat gleich den drei vorhergehenden zwei verschiedene
Theile: die Lateranensischen Schlüsse und verschiedenes anderes
1 Zwar zählt Richter N. 34 fünfundzwanzig auf, nämlich auch XLV. 8,
LI. 2, aber das erstere steht in Lips. XLV. 2., das zweite ist ein Stück
aus der Decretale, welche Lips. XLVII. 26, Bamb. XLI. 23, C. LI. 25
ganz steht; die App. X. 2 hat nur dies Stück, das also doppelt in Cass.
vorkommt. Das Citat daselbst C. XLVII. 4 muss lauten LVII. 4. Alle
diese 24 fehlen auch in der Bambergensis.
2 Von denen Lucius’ III. hat die App. vier im P. XLVI1I. u. L. Eins von
Lucius steht ebenfalls darin, von den Alexander angehörigen stehen 12
in App. L. Sechs stehen also in keiner dieser drei Sammlungen.
3 Sie hat auch nicht den T. de voto redimendo. Wie die Handschriften
vorliegen, hat sie also vier, welche der Lips. abgehen, zwölf weniger,
nimmt man mit Richter auf Grund der Randnotiz des Leipziger Codex
an, die Lips. hätte die drei ersten und den de voto red. gehabt, so würde
die Lips. 69, die Cassellana — da 1 —12 nicht in Betracht kommen —
53 haben, also 16 weniger.
4 Hält man sich an die Handschriften, so hat sie (die Lips. hat 632, die
Cass. 539, von denen aber 23 nicht in jener stehen) 116 Capitel der Lips.
nicht. Nimmt man aber die andere Berechnung in Note 3 auf S. 491 des
vorhergehenden Paragraphen an, so hätte sie von den 666 der Lips. nicht
149. Die Zahl der Appendix übersteigt sie um zwei Nummern.
5 Von dieser habe ich zuerst eine.ausführlichere Notiz gegeben in meinem
2. Beitr. S. 46 ff. Sie ist enthalten fol. 1—47 a, erste Spalte, 12. Zeile
sehr schön geschrieben von einer Hand des beginnenden XIII. Jahrhunderts
im Cod. P. I. 11. der Bamberger Bibliothek, weshalb ich ihr
nacli dem Vorgänge bezüglich der beiden vorhergehenden den obigen Namen
gebe, Ihre bisherige absolute Unbekanntheit nebst anderem rechtfertigt
ein genaues Eingehen.