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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Schulte.

sind. 1  Von  diesen  gehören  sechs  Urban  III.,  zwei  Lucius  III.,
die  übrigen  Alexander  III.  an. 2  Was  die  Titel  betrifft,  so
fehlen  von  denen  der  Coli.  Lipsiensis  Nr.  9,  10,  20,  27,  28,
29,  30,  33,  34,  38,  42,  44,  48,  49,  50,  53,  54,  wogegen  sie
von  den  vier  in  jener  ausgelassenen  drei  hat  und  den  letzten
,de  matrimonio  servorum'  allein. 3  Hinsichtlich  der  Folge  der
Titel  und  Capitel  stimmt  sie  mit  ihr,  abgesehen  von  der  Auslassung ­
  vieler  Capitel.  1  Was  von  dem  Zen - eissen  der  Decretalen,
ihrem  Citiren  u.  s.  w.  gesagt  ist,  kommt  natürlich  gleichfalls  in
Betracht.

§•  5.
Collectio  Bambergensis. 5
Sie  hat  gleich  den  drei  vorhergehenden  zwei  verschiedene
Theile:  die  Lateranensischen  Schlüsse  und  verschiedenes  anderes
1  Zwar  zählt  Richter  N.  34  fünfundzwanzig  auf,  nämlich  auch  XLV.  8,
LI.  2,  aber  das  erstere  steht  in  Lips.  XLV.  2.,  das  zweite  ist  ein  Stück
aus  der  Decretale,  welche  Lips.  XLVII.  26,  Bamb.  XLI.  23,  C.  LI.  25
ganz  steht;  die  App.  X.  2  hat  nur  dies  Stück,  das  also  doppelt  in  Cass.
vorkommt.  Das  Citat  daselbst  C.  XLVII.  4  muss  lauten  LVII.  4.  Alle
diese  24  fehlen  auch  in  der  Bambergensis.
2  Von  denen  Lucius’  III.  hat  die  App.  vier  im  P.  XLVI1I.  u.  L.  Eins  von
Lucius  steht  ebenfalls  darin,  von  den  Alexander  angehörigen  stehen  12
in  App.  L.  Sechs  stehen  also  in  keiner  dieser  drei  Sammlungen.
3  Sie  hat  auch  nicht  den  T.  de  voto  redimendo.  Wie  die  Handschriften
vorliegen,  hat  sie  also  vier,  welche  der  Lips.  abgehen,  zwölf  weniger,
nimmt  man  mit  Richter  auf  Grund  der  Randnotiz  des  Leipziger  Codex
an,  die  Lips.  hätte  die  drei  ersten  und  den  de  voto  red.  gehabt,  so  würde
die  Lips.  69,  die  Cassellana  —  da  1  —12  nicht  in  Betracht  kommen  —
53  haben,  also  16  weniger.
4  Hält  man  sich  an  die  Handschriften,  so  hat  sie  (die  Lips.  hat  632,  die
Cass.  539,  von  denen  aber  23  nicht  in  jener  stehen)  116  Capitel  der  Lips.
nicht.  Nimmt  man  aber  die  andere  Berechnung  in  Note  3  auf  S.  491  des
vorhergehenden  Paragraphen  an,  so  hätte  sie  von  den  666  der  Lips.  nicht
149.  Die  Zahl  der  Appendix  übersteigt  sie  um  zwei  Nummern.
5  Von  dieser  habe  ich  zuerst  eine.ausführlichere  Notiz  gegeben  in  meinem
2.  Beitr.  S.  46  ff.  Sie  ist  enthalten  fol.  1—47  a,  erste  Spalte,  12.  Zeile
sehr  schön  geschrieben  von  einer  Hand  des  beginnenden  XIII.  Jahrhunderts ­
  im  Cod.  P.  I.  11.  der  Bamberger  Bibliothek,  weshalb  ich  ihr
nacli  dem  Vorgänge  bezüglich  der  beiden  vorhergehenden  den  obigen  Namen ­
  gebe,  Ihre  bisherige  absolute  Unbekanntheit  nebst  anderem  rechtfertigt ­
  ein  genaues  Eingehen.
            
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