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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Schulte.

Umfange  benutzt  wurden.  Den  Hauptstock  der  Decretalen
bildeten  die  Alexanders  III.  1
Mit  den  wichtigen  Beschlüssen  des  3.  Concils  vom  Lateran ­
  (1179)  tritt  ein  Wendepunkt  ein.
Die  bisherigen  Sammlungen  enthielten  je  nach  dem  Zufalle ­
  viele  oder  wenige  Decretalen  Alexanders  III.,  die  Innsbrucker ­
  nur  fünf, 2  die  von  Simon  de  Bisiniano  benutzte  eine
grosse  Menge.  Die  meisten  derselben  waren  für  einzelne  Länder ­
  (Diöcesen)  erlassen,  die  grösste  Anzahl  für  England,  was
in  den  damaligen  kirchlichen  Vorgängen  seine  Erklärung  findet,
sodann  für  Frankreich. 3  Um  den  Rechtsbau  zu  krönen,  berief
Alexander  III.  das  3.  Concil  vom  Lateran  von  1179.  Seine
Schlüsse  wurden  natürlich  sofort  allgemein  bekannt  und  in  die
Sammlungen  aufgenommen.  So  sind  sie  der  Innsbrucker
angehängt,  wobei  aber  c.  13  und  17  ausgelassen  sind.  Mit
diesem  Zusatze  ist  die  Thätigkeit  bezüglich  dieser  Sammlung
geschlossen;  sie  hat  keinen  mehr  erhalten.
Alle  ferneren  mir  bekannt  gewordenen  unterscheiden  sich
wesentlich  von  ihr  dadurch,  dass  sie  systematische  sind,
das  heisst  sie  bringen  die  Quellenstellcn  nicht  mehr  in  blos
historischer  Ordnung  oder  wie  sie  der  Zufall  dem  Sammler
zuführte,  sondern  unter  bestimmten  Titeln  oder  Rubriken.
Mit  diesen  begnügt  sich  die  nächste  hier  zii  besprechende

1  Simon  de  Bisiniano,  dessen  Summa  mein  1.  Beitr.  S.  25  f.  als  vor
dem  März  1179  vollendet  nachweist,  führt  je  eine  von  Innocenz  II.  und
Cölestin  II.,  drei  von  Eugen  III.,  zwei  von  Hadrian  IV.,  zweiundsechzig
von  Alexander  III.  an,  welche  sämmtlich  in  keiner  einzelnen  bekannten
Sammlung  stehen.  Er  hat  sie,  wie  ich  a.  a.  0.  S.  33  gezeigt  habe,  einer
Sammlung  entnommen.
2  Haussen,  Beitr.  S.  G5,  gibt  sie  an;  einige  bilden  mehrere  Capitel.
3  Die  Zerwürfnisse  IC.  Heinrichs  11.  mit  Thomas  Becket  von  Canterbury
führten  zu  königlichen  Massregeln,  welche  sich  auf  eine  Menge  innerer
kirchlicher  Punkte  bezogen:  Wähl  der  Bischöfe,  Rechtssachen  der  Geist-,
liehen,  Appellation,  Excommunicationen  u.  s.  w.  Hierin  liegt  der  Grund,
weshalb  Alexander  III.,  wie  kein  früherer  Papst,  eine  solche  Menge  von
Decretalen  erlassen  hat  und  in  der  That  als  Gesetzgeber  in  grösstem
Massstabe  erscheint,  weshalb  zugleich  die  wichtigsten  an  Bischöfe  in  England ­
  (Normandie)  gehen.  Der  Streit  mit  den  deutschen  Kaisern  bot  zu
solcher  Gesetzgebung  keine  Veranlassung,  weil  er  sich  um  politische
Fragen  drehte.
            
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