484
Schulte.
Umfange benutzt wurden. Den Hauptstock der Decretalen
bildeten die Alexanders III. 1
Mit den wichtigen Beschlüssen des 3. Concils vom Lateran
(1179) tritt ein Wendepunkt ein.
Die bisherigen Sammlungen enthielten je nach dem Zufalle
viele oder wenige Decretalen Alexanders III., die Innsbrucker
nur fünf, 2 die von Simon de Bisiniano benutzte eine
grosse Menge. Die meisten derselben waren für einzelne Länder
(Diöcesen) erlassen, die grösste Anzahl für England, was
in den damaligen kirchlichen Vorgängen seine Erklärung findet,
sodann für Frankreich. 3 Um den Rechtsbau zu krönen, berief
Alexander III. das 3. Concil vom Lateran von 1179. Seine
Schlüsse wurden natürlich sofort allgemein bekannt und in die
Sammlungen aufgenommen. So sind sie der Innsbrucker
angehängt, wobei aber c. 13 und 17 ausgelassen sind. Mit
diesem Zusatze ist die Thätigkeit bezüglich dieser Sammlung
geschlossen; sie hat keinen mehr erhalten.
Alle ferneren mir bekannt gewordenen unterscheiden sich
wesentlich von ihr dadurch, dass sie systematische sind,
das heisst sie bringen die Quellenstellcn nicht mehr in blos
historischer Ordnung oder wie sie der Zufall dem Sammler
zuführte, sondern unter bestimmten Titeln oder Rubriken.
Mit diesen begnügt sich die nächste hier zii besprechende
1 Simon de Bisiniano, dessen Summa mein 1. Beitr. S. 25 f. als vor
dem März 1179 vollendet nachweist, führt je eine von Innocenz II. und
Cölestin II., drei von Eugen III., zwei von Hadrian IV., zweiundsechzig
von Alexander III. an, welche sämmtlich in keiner einzelnen bekannten
Sammlung stehen. Er hat sie, wie ich a. a. 0. S. 33 gezeigt habe, einer
Sammlung entnommen.
2 Haussen, Beitr. S. G5, gibt sie an; einige bilden mehrere Capitel.
3 Die Zerwürfnisse IC. Heinrichs 11. mit Thomas Becket von Canterbury
führten zu königlichen Massregeln, welche sich auf eine Menge innerer
kirchlicher Punkte bezogen: Wähl der Bischöfe, Rechtssachen der Geist-,
liehen, Appellation, Excommunicationen u. s. w. Hierin liegt der Grund,
weshalb Alexander III., wie kein früherer Papst, eine solche Menge von
Decretalen erlassen hat und in der That als Gesetzgeber in grösstem
Massstabe erscheint, weshalb zugleich die wichtigsten an Bischöfe in England
(Normandie) gehen. Der Streit mit den deutschen Kaisern bot zu
solcher Gesetzgebung keine Veranlassung, weil er sich um politische
Fragen drehte.