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Ficket.
recht wohl zu unterscheiden. Nur jene steht von vornherein
überall dem Pabste zu. Aber nebenbei ist die römische Kirche
auch jedös weltlichen Eigenthums, jeder weltlichen Herrschaft
fähig. Und das Streben des Pabstes ist nun unablässig- darauf
gerichtet, ihre Eigenthumsrechte möglichst auf alle Güter dieser
Welt auszudebnen und damit einer Entwicklung entgegenzutreten
und sie zu überbieten, welche den Kaiser zum Eigenthümer
der Hauptmasse des Kirchengutes hatte werden lassen.
Dass man die römische Kirche jederzeit des Eigenthums,
insbesondere auch an Grund und Boden, fähig hielt, möchte
ich nicht bezweifeln. Die germanische Anschauung von der
Eigenthumsunfähigkeit der Kirchen scheint überhaupt in Italien
nie ganz durchgedrungen zu sein; so weit ich sehe, war dort
der Zustand der, dass die Kirchen zwar vielfach einen Obereigenthümer
hatten, ihn aber zum Schutze ihres Gutes nicht
gerade haben mussten. Ueberdies blieb zu Rom selbst das
römische Recht immer das herrschende, gewannen dort germanische
Rechtsanschauungen wenig Einfluss. Hätte der Kaiser
als weltlicher Schutzherr der römischen Kirche dauernd seinen
Sitz zu Rom gehabt, so würde die Entwicklung auch hier kaum
eine andere gewesen sein. Versuchte man, in das Decret von
1059 über die Pabstwahl eine Bestimmung einzuschieben, welche
die Investitur des Pabstes für den König beanspruchte, investirte
1061 der junge König den Cadalus als Pabst, so zeigen
sich wenigstens Ansätze, auch die römische Kirche als Eigenthum
des Reichs zu behandeln. Aber im allgemeinen scheint
jene Anschauung der Nothwendigkeit eines Obereigenthümers
auch für die römische Kirche nie bestimmter geltend gemacht
zu sein. Von dieser Seite bot sich also kein Hinderniss, wenn
nun Pabst Gregor nach den verschiedensten Richtungen hin
Obereigenthumsrechte der römischen Kirche zur Geltung zu
bringen suchte.
Wie der Pabst das in grossem Massstabe betrieb, bald
von diesem-, bald von jenem Königreiche oder Lande behauptete,
dass es ad jus et proprietatem des h. Petrus gehöre, von
den Königen verlangte, dass sie sich ihm als Mannen verpflichteten,
haben wir hier nicht näher zu verfolgen. Dass er sich im
Anschlüsse an das System der Zeit mit der Idee trug, der feudalen
Gestaltung des Reichs eine feudal-hierarchische Univer-