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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Ficker.

und  ihre  Verwandten  dachten,  vor  allem  durch  Ausbeutung  des
Kirchengutes  die  Summen,  welche  die  Investitur  sie  gekostet
hatte,  wieder  einzubringen  suchten.
Allerdings  befanden  sich  nun  in  ähnlicher  Weise,  wie  das
Gut  einer  Reichskirclie  Reichsgut  ist,  das  aber  mit  der  bestimmten ­
  Kirche  dauernd  verbunden  sein  soll,  auch  innerhalb
des  Gesammtgutes  eines  Bisthums  oder  einer  Abtei  Gütermassen, ­
  welche  dauernd  für  eine  gewisse  Einzelkirche,  für  gewisse
Personen  bestimmt  waren.  Diese  ergaben  sich  häufig  daraus,
dass  eine  schon  mit  Gütern  ausgestattete  Kirche  vom  Bischöfe
oder  Abte  unter  der  ausdrücklichen  oder  stillschweigenden  Bedingung ­
  erworben  war,  dass  er  derselben  ihr  Sondergut  belassen ­
  solle,  was  dann  freilich  oft  genug  nicht  eingehalten
wurde.  Oder  der  Herr  hatte  selbst  einen  bestimmten  Theil
des  Gutes  für  immer  ausgeschieden,  so  insbesondere  der  Bischof ­
  für  das  Oapitel  oder  für  die  von  ihm  gegründeten  Klöster, ­
  der  Abt  für  den  Convent.  Hielt  er  sich  nicht  daran,  so
mochte  das  sündhaft  sein,  aber  auf  dem  Rechtswege  war  kaum
etwas  auszurichten;  auch  das  Gut  der  Capitel  war  gegen  Willkür ­
  des  Bischofs  oft  wenig  gesichert  (vgl.  z.  B.  Cod.  Udalr.
ep.  20);  höchstens,  dass  päbstliche  und  kaiserliche  Bestätigungsbriefe ­
  da  einigen  Schutz  gewährten.
Mit  diesen  ausgeschiedenen  Gütermassen  wurde  dann  aber
wieder  von  dem  Bischöfe  als  Herrn  in  der  Regel  nicht  die
ganze  Congregation,  sondern  der  Abt,  Probst  oder  sonstige  Vorsteher ­
  investirt.  Durch  die  Leistungen,  zu  welchen  dieser  verpflichtet ­
  war,  zog  dann  der  Herr  seine  Nutzungen  aus  dem
besonderen  Kirchengute,  über  dessen  Einkünfte  übrigens  zunächst ­
  nur  der  Investirte  zu  verfügen  hatte.  Das  konnte  sich
mehrfach  fortsetzen.  Auf  solche  Weise  mussten  natürlich  die
Erträgnisse  des  Kirchengutes  vorzugsweise  dazu  dienen,  den
hochgestellten  Würdenträgern  ganz  unverhältnissmässige  Einkommen ­
  zuzuwenden.  Durch  Bestimmung  der  Gründer,  durch
Herkommen,  durch  ausdrücklichen  Verzicht  des  Herrn  konnten
sich  da  wohl  engere  Schranken  feststellen.  Aber  auch  dann
erscheint  doch  immer  derjenige,  der  das  Kirchenvermögen  in
Investitur  hatte,  ganz  unverhältnissmässig  bedacht.  Die  Capitelskirche
  zu  Coblenz  gehörte  dem  Sprengelbischofe,  dem  Erzbischöfe ­
  von  Trier;  dieser  investirte  den  Probst.  Hier  war  der
            
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