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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

lieber  das  Eigentlmm  des  Reichs  am  Reichslcirchengute.

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musste  auch  der  Kaiser  an  seinem  Investiturreclite  festhalten,
da  der  ganzen  Sachlage  nach  nur  durch  dieses  die  Interessen
des  Reichs  genügend  gewahrt  erscheinen  konnten.  Hielt  die
kirchliche  Partei  die  ihr  angebotene  Freiheit  der  Kirche,  unter
der  man  damals  vorzugsweise  die  Beseitigung  des  kaiserlichen
Einflusses  auf  die  Bischofswahlen  verstand,  durch  Verzicht  auf
das  Reichskirchengut  für  zu  theuer  erkauft,  so  war  das  nicht
Schuld  des  Kaisers.
56.  Wenn  Pabst  Paschal  in  dieser  Richtung  mit  seiner
nur  das  wahrhaft  kirchliche  Interesse  ins  Auge  fassenden  Ansicht ­
  anscheinend  ganz  allein  stand,  so  wird  das  manche  Bedenken ­
  bezüglich  der  Motive  der  kirchlichen  Forderungen  erregen ­
  müssen.  Das  ganze  Vorgehen  der  kirchlichen  Partei
scheint  doch  mehr  hierarchischen,  als  eigentlich  religiösen  Gesichtspunkten ­
  zu  folgen.  Mindestens  müssen  die  Führer  der
Partei  überzeugt  gewesen  sein,  dass  bei  der  Masse  derselben
die  Anhänglichkeit  an  das  weltliche  Gut  zu  gross  sei,  als  dass
man,  wenn  man  ihr  dieses  nicht  zu  sichern  wusste,  noch  auf
sie  hätte  rechnen  dürfen.  Und  darauf  scheint  insbesondere
noch  ein  anderer  Umstand  zu  deuten,  der  bei  Erörterung  dieser ­
  Verhältnisse  wenig  berücksichtigt  zu  werden  pflegt,  nämlich ­
  die  Belassung  der  Rechte  geistlicher  Herren.
Man  darf  nicht  übersehen,  dass  die  Herrschaft  über  Kirchen  in
früher  besprochener  Weise  keineswegs  nur  in  den  Händen  von
Laien  wai’,  dass  es  sich  vielmehr  wohl  überwiegend  um  geistliche ­
  Herren  handelte  und  zwar  sehr  gewöhnlich  um  solche,  welchen
die  kirchliche  Ordnung  selbst  an  der  betreffenden  Kirche  keinerlei
Ansprüche  eingeräumt  haben  würde,  deren  Befugnisse  ebenso
auf  das  weltliche  Recht  zurückgingen,  wie  die  der  Laien.
Wenn  trotzdem  dieses  Verhältniss  ganz  unberührt  blieb,
so  würde  man  gar  sehr  irren,  wollte  man  den  Grund  etwa  darin
suchen,  dass  die  geistliche  Herrschaft  für  die  unterworfenen
Kirchen  weniger  empfindlich  gewesen  sei  und  das  kirchliche
Leben  weniger  beeinträchtigt  habe.  Ueberaus  häufig  finden
sich  Zeugnisse  für  das  Gegentheil,  für  die  grössere  B  edrückung
  der"  Kirchen  durch  geistliche  Herren.
Wenn  die  Reichsabteien  sich  ausnahmslos  dagegen  sträubten,
an  Bischöfe  gegeben  zu  werden,  wenn  das  Bisthum  Gurk  die
Versuche,  die  Herrschaft  des  Salzburger  Erzbischofs  mit  der
            
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