lieber das Eigentlmm des Reichs am Reichslcirchengute.
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musste auch der Kaiser an seinem Investiturreclite festhalten,
da der ganzen Sachlage nach nur durch dieses die Interessen
des Reichs genügend gewahrt erscheinen konnten. Hielt die
kirchliche Partei die ihr angebotene Freiheit der Kirche, unter
der man damals vorzugsweise die Beseitigung des kaiserlichen
Einflusses auf die Bischofswahlen verstand, durch Verzicht auf
das Reichskirchengut für zu theuer erkauft, so war das nicht
Schuld des Kaisers.
56. Wenn Pabst Paschal in dieser Richtung mit seiner
nur das wahrhaft kirchliche Interesse ins Auge fassenden Ansicht
anscheinend ganz allein stand, so wird das manche Bedenken
bezüglich der Motive der kirchlichen Forderungen erregen
müssen. Das ganze Vorgehen der kirchlichen Partei
scheint doch mehr hierarchischen, als eigentlich religiösen Gesichtspunkten
zu folgen. Mindestens müssen die Führer der
Partei überzeugt gewesen sein, dass bei der Masse derselben
die Anhänglichkeit an das weltliche Gut zu gross sei, als dass
man, wenn man ihr dieses nicht zu sichern wusste, noch auf
sie hätte rechnen dürfen. Und darauf scheint insbesondere
noch ein anderer Umstand zu deuten, der bei Erörterung dieser
Verhältnisse wenig berücksichtigt zu werden pflegt, nämlich
die Belassung der Rechte geistlicher Herren.
Man darf nicht übersehen, dass die Herrschaft über Kirchen in
früher besprochener Weise keineswegs nur in den Händen von
Laien wai’, dass es sich vielmehr wohl überwiegend um geistliche
Herren handelte und zwar sehr gewöhnlich um solche, welchen
die kirchliche Ordnung selbst an der betreffenden Kirche keinerlei
Ansprüche eingeräumt haben würde, deren Befugnisse ebenso
auf das weltliche Recht zurückgingen, wie die der Laien.
Wenn trotzdem dieses Verhältniss ganz unberührt blieb,
so würde man gar sehr irren, wollte man den Grund etwa darin
suchen, dass die geistliche Herrschaft für die unterworfenen
Kirchen weniger empfindlich gewesen sei und das kirchliche
Leben weniger beeinträchtigt habe. Ueberaus häufig finden
sich Zeugnisse für das Gegentheil, für die grössere B edrückung
der" Kirchen durch geistliche Herren.
Wenn die Reichsabteien sich ausnahmslos dagegen sträubten,
an Bischöfe gegeben zu werden, wenn das Bisthum Gurk die
Versuche, die Herrschaft des Salzburger Erzbischofs mit der