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Ficker.
Kirchen und an deren Gute hatten im Laufe der Zeit die weitgreifendste
materielle Bedeutung gewonnen, es handelte sich
dabei gewiss nicht selten um ihre einträglichsten Vermögensrechte.
Allerdings mögen in der gewaltthätigen fränkischen
Zeit die Befugnisse der Herren am Kirchengute zunächst missbräuchlich
weiter ausgedehnt sein. Würde es sich nur darum
handeln, so Hesse sich immerhin behaupten, es sei unbillig gewesen,
von der Kirche zu verlangen, dass sie mit Rücksicht
auf Befugnisse, welche sich missbräuchlich entwickelt hatten,
ihrem Güterbesitze entsagen sollte.'
Solchen Einwürfen gegenüber scheint mir der Umstand
durchaus ausschlaggebend zu sein, dass die Kirche zweifellos
den grössten Theil ihres Güterbesitzes ohne jene Ausdehnung
der Befugnisse der Herren gar nicht erworben haben würde.
Steigerten sich die Ansprüche der Herren, so ergab sich für
die Kirchen dadurch eine Ausgleichung, dass sie nun auch von
den Herren mit um so reichern Schenkungen bedacht wurden.
Auch da, wo diese zunächst religiösen Motiven entsprangen,
mussten sie doch zweifellos gar sehr durch die Erwägung gefördert
werden, dass damit zugleich die Leistungsfähigkeit der
Kirchen und die Einkünfte der Herrschaft gesteigert wurden,
dass demnach das Opfer, welches bei anscheinend sehr bedeutenden
Vergabungen gebracht wurde, ein sehr geringes war,
thatsächlich wohl oft gar kein Opfer vorlag. Dann aber finden
wir bereits in karolingischer Zeit diese Verhältnisse so auf die
Spitze getrieben, dass zweifellos unter Beseitigung aller religiösen
Motive vielfach Kirchen nur desshalb gegründet und dotirt
wurden, um damit ein nutzbringendes Geschäft zu machen
(vgl. Rettberg Kirchengesch. Deutschi. 2,619). Insbesondere
wird auch in dieser Richtung das Recht des Herrn auf Besetzung
der Kirche zu beachten sein; viele Kirchen wurden
sichtlich nur gegründet und dotirt, um einen Sohn oder eine
Tochter als Abt oder Aebtissin angemessen zu versorgen; das
Gut, welches man selbst der Kirche zuwies, vergrösserte sich
durch die Gaben der Frommen; es war damit dem Geschlechte
eine reiche Einkommensquelle, eine bequeme Gelegenheit zur
Ausstattung einzelner Familienglieder für immer gesichert. Und
das Bewusstsein, ein Gott wohlgefälliges Werk zu thun, wurde
dadurch kaum geschmälert; es konnten trotz alledem zugleich