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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Ficker.

Kirchen  und  an  deren  Gute  hatten  im  Laufe  der  Zeit  die  weitgreifendste
  materielle  Bedeutung  gewonnen,  es  handelte  sich
dabei  gewiss  nicht  selten  um  ihre  einträglichsten  Vermögensrechte. ­
  Allerdings  mögen  in  der  gewaltthätigen  fränkischen
Zeit  die  Befugnisse  der  Herren  am  Kirchengute  zunächst  missbräuchlich ­
  weiter  ausgedehnt  sein.  Würde  es  sich  nur  darum
handeln,  so  Hesse  sich  immerhin  behaupten,  es  sei  unbillig  gewesen, ­
  von  der  Kirche  zu  verlangen,  dass  sie  mit  Rücksicht
auf  Befugnisse,  welche  sich  missbräuchlich  entwickelt  hatten,
ihrem  Güterbesitze  entsagen  sollte.'
Solchen  Einwürfen  gegenüber  scheint  mir  der  Umstand
durchaus  ausschlaggebend  zu  sein,  dass  die  Kirche  zweifellos
den  grössten  Theil  ihres  Güterbesitzes  ohne  jene  Ausdehnung
der  Befugnisse  der  Herren  gar  nicht  erworben  haben  würde.
Steigerten  sich  die  Ansprüche  der  Herren,  so  ergab  sich  für
die  Kirchen  dadurch  eine  Ausgleichung,  dass  sie  nun  auch  von
den  Herren  mit  um  so  reichern  Schenkungen  bedacht  wurden.
Auch  da,  wo  diese  zunächst  religiösen  Motiven  entsprangen,
mussten  sie  doch  zweifellos  gar  sehr  durch  die  Erwägung  gefördert ­
  werden,  dass  damit  zugleich  die  Leistungsfähigkeit  der
Kirchen  und  die  Einkünfte  der  Herrschaft  gesteigert  wurden,
dass  demnach  das  Opfer,  welches  bei  anscheinend  sehr  bedeutenden ­
  Vergabungen  gebracht  wurde,  ein  sehr  geringes  war,
thatsächlich  wohl  oft  gar  kein  Opfer  vorlag.  Dann  aber  finden
wir  bereits  in  karolingischer  Zeit  diese  Verhältnisse  so  auf  die
Spitze  getrieben,  dass  zweifellos  unter  Beseitigung  aller  religiösen ­
  Motive  vielfach  Kirchen  nur  desshalb  gegründet  und  dotirt
  wurden,  um  damit  ein  nutzbringendes  Geschäft  zu  machen
(vgl.  Rettberg  Kirchengesch.  Deutschi.  2,619).  Insbesondere
wird  auch  in  dieser  Richtung  das  Recht  des  Herrn  auf  Besetzung ­
  der  Kirche  zu  beachten  sein;  viele  Kirchen  wurden
sichtlich  nur  gegründet  und  dotirt,  um  einen  Sohn  oder  eine
Tochter  als  Abt  oder  Aebtissin  angemessen  zu  versorgen;  das
Gut,  welches  man  selbst  der  Kirche  zuwies,  vergrösserte  sich
durch  die  Gaben  der  Frommen;  es  war  damit  dem  Geschlechte
eine  reiche  Einkommensquelle,  eine  bequeme  Gelegenheit  zur
Ausstattung  einzelner  Familienglieder  für  immer  gesichert.  Und
das  Bewusstsein,  ein  Gott  wohlgefälliges  Werk  zu  thun,  wurde
dadurch  kaum  geschmälert;  es  konnten  trotz  alledem  zugleich
            
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