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Ficker.
Setzung d-er Bisthümer durch den König. Dieser
Punkt tritt denn' auch bei dem Investiturstreite so sehr in den
Vordergrund, dass man darüber damals, wie auch in neuerer
Zeit, sehr häufig die massgebende Vorfrage nach dem Eigenthümer
des Reichskirchengutes übersah.
Die Wirksamkeit derganzen kirchlichen Ordnung wird natürlich
durch nichts mehr bedingt sein, als dadurch, dass bei der Einsetzung
ihrer wichtigsten Organe, der Bischöfe, die kirchlichen
Gesichtspunkte den Ausschlag geben. Kann nun solchen auch
bei Einsetzung durch den weltlichen Herrscher an und für sich
immerhin Rechnung getragen werden, so wird das doch selbst
da selten genügend der Fall sein, wo für den Bischof wesentlich
nur seine Stellung als Würdenträger der Kirche in Betracht
kommt. Bei der Doppelstellung des Rciehsbisthums aber
konnte davon nicht die Rede sein. Der Bischof war zugleich
Beamter des Reichs, Verwalter des Gutes desselben. Der König
beachtete zunächst natürlich diese Seite seiner Stellung;
ihm musste in erster Reihe das Interesse des Reiches massgebend
sein; vor den politischen und finanziellen Gesichtspunkten
mussten die kirchlichen durchaus zurücktreten. Die
eifrige Verwendung im Dienste des Reiches, nicht der Kirche,
gab den Anspruch auf Erlangung der höchsten kirchlichen
Würden. Vielfach auch Reichthum, wie das bei der materiellen
Grundlage des Verhältnisses nicht befremden kann. Es schien
nicht unbillig, wenn man von dem, dem die Kirche mit ihrem
Gute auf Lebenszeit überlassen wurde, verlangte, dass er dafür
auch aus seinem Eigengute zur dauernden Ausstattung der
Kirche, deren Reichtlmm dann wieder dem Reiche zu Gute kam,
nach Kräften beitrage; es ist bekannt, wie schwer bei der Einsetzung
mancher Bischöfe das reiche Erbgut ins Gewicht fiel,
das sie der Kirche zuwenden konnten. Aber dabei blieb es
nicht. Bisthümer und Abteien wurden schliesslich an den
Meistbietenden verkauft.
War damit gewiss auch den dauernden Interessen des
Reiches nicht gedient, so musste insbesondere diese Ausartung
des Verhältnisses dasselbe von kirchlichen Gesichtspunkten aus
ganz unerträglich erscheinen lassen. Die kirchlichen Reformbestrebungen
fassten denn auch bald die Besetzung von Kirchen
durch Laien ins Auge; schon auf Synoden von 1059