Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

418

Ficker.

Setzung  d-er  Bisthümer  durch  den  König.  Dieser
Punkt  tritt  denn'  auch  bei  dem  Investiturstreite  so  sehr  in  den
Vordergrund,  dass  man  darüber  damals,  wie  auch  in  neuerer
Zeit,  sehr  häufig  die  massgebende  Vorfrage  nach  dem  Eigenthümer
  des  Reichskirchengutes  übersah.
Die  Wirksamkeit  derganzen  kirchlichen  Ordnung  wird  natürlich ­
  durch  nichts  mehr  bedingt  sein,  als  dadurch,  dass  bei  der  Einsetzung ­
  ihrer  wichtigsten  Organe,  der  Bischöfe,  die  kirchlichen
Gesichtspunkte  den  Ausschlag  geben.  Kann  nun  solchen  auch
bei  Einsetzung  durch  den  weltlichen  Herrscher  an  und  für  sich
immerhin  Rechnung  getragen  werden,  so  wird  das  doch  selbst
da  selten  genügend  der  Fall  sein,  wo  für  den  Bischof  wesentlich ­
  nur  seine  Stellung  als  Würdenträger  der  Kirche  in  Betracht ­
  kommt.  Bei  der  Doppelstellung  des  Rciehsbisthums  aber
konnte  davon  nicht  die  Rede  sein.  Der  Bischof  war  zugleich
Beamter  des  Reichs,  Verwalter  des  Gutes  desselben.  Der  König ­
  beachtete  zunächst  natürlich  diese  Seite  seiner  Stellung;
ihm  musste  in  erster  Reihe  das  Interesse  des  Reiches  massgebend ­
  sein;  vor  den  politischen  und  finanziellen  Gesichtspunkten ­
  mussten  die  kirchlichen  durchaus  zurücktreten.  Die
eifrige  Verwendung  im  Dienste  des  Reiches,  nicht  der  Kirche,
gab  den  Anspruch  auf  Erlangung  der  höchsten  kirchlichen
Würden.  Vielfach  auch  Reichthum,  wie  das  bei  der  materiellen
Grundlage  des  Verhältnisses  nicht  befremden  kann.  Es  schien
nicht  unbillig,  wenn  man  von  dem,  dem  die  Kirche  mit  ihrem
Gute  auf  Lebenszeit  überlassen  wurde,  verlangte,  dass  er  dafür
auch  aus  seinem  Eigengute  zur  dauernden  Ausstattung  der
Kirche,  deren  Reichtlmm  dann  wieder  dem  Reiche  zu  Gute  kam,
nach  Kräften  beitrage;  es  ist  bekannt,  wie  schwer  bei  der  Einsetzung ­
  mancher  Bischöfe  das  reiche  Erbgut  ins  Gewicht  fiel,
das  sie  der  Kirche  zuwenden  konnten.  Aber  dabei  blieb  es
nicht.  Bisthümer  und  Abteien  wurden  schliesslich  an  den
Meistbietenden  verkauft.
War  damit  gewiss  auch  den  dauernden  Interessen  des
Reiches  nicht  gedient,  so  musste  insbesondere  diese  Ausartung
des  Verhältnisses  dasselbe  von  kirchlichen  Gesichtspunkten  aus
ganz  unerträglich  erscheinen  lassen.  Die  kirchlichen  Reformbestrebungen ­
  fassten  denn  auch  bald  die  Besetzung  von  Kirchen ­
  durch  Laien  ins  Auge;  schon  auf  Synoden  von  1059
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.