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Ficker.
duntaxat archiepiscopi non providetvr, verum cunctis in beneficiatis
a Coloniensi archiepiscopo baronibus et ministerialibus, ecclesiasticis
quoque personis, archidiaconis, abbatibus et prepositis
in placitis et curiis archiepiscopi, in curiis quoque. et exercitibus
regum et ■ imperatorum cum suo archiepiscopo statuta singulis
stipendia debentur (Lacomblet U. B. 1, 258). An weiteren Zeugnissen
dafür würde es nicht fehlen. Jenen Unterschied nun
weiss ich nur daraus zu erklären/ dass das hei den weltlichen
Fürsten nicht in gleicher Weise der Fall war, dass diesen die
Heerfahrt keine oder nur unbedeutende Kosten verursachte,
dass da, wo Zahlung des Soldes durch den König erwähnt
wird (vgl. Weiland a. a. 0. 160), zunächst an die weltlichen
Fürsten zu denken ist. Damit würde dann stimmen, dass
meines Wissens von fast unerschwinglichen Summen, welche,
wie wir sehen, die Heerfahrten den Reichskirchen kosteten,
bei weltlichen Fürsten nicht die Rede ist. Dass der König von
Böhmen in dieser Richtung günstiger gestellt war, als andere
Laienfürsten, ist nicht anzunehmen, eher dürften sich Gründe
für das Umgekehrte geltend machen lassen. Ich denke auf
diese Verhältnisse, deren Verfolgung mich hier zu weit führen
würde, an anderm Orte zurückzukommen.
Wurde das baare Geld, welches der König für die Heerfahrt
bedurfte, wohl grossentheils durch die Loskaufssummen
beschafft, zu welchen, wie ich annehme, die geistlichen Fürsten,
wenn nicht ausschliesslich, doch in unverhätnissmässig höherem
Betrage verpflichtet waren, so scheint überdies noch wohl
Reichskirchengut verpfändet zu sein, um dem Könige weitere
Summen gegen Verpflichtung zu späterer Rückzahlung zu verschaffen.
Es muss scheinen, dass auf Kirchengut leichter Geld
zu erhalten war, als auf Reichsgut. Denn zu dem Zuge von
1174. beschaffte der Bischof von Lüttich dem Kaiser tausend
Mark durch Verpfändung von Stiftsgut, während der Kaiser
ihm und seinen Nachfolgern wieder Reichsgut dafür verpfändet;
ähnlich stellte Werner von Boland 1220 der Kirche von Lüttich
ein Stiftsgilt zurück, nachdem der König die 1100 Mark,
um welche es verpfändet war, gezahlt hatte (Schoonbroodt Inventaire
6. 15).
49. Fasson wir die Leistungen au Mannschaft und Geld
zusammen, so denke ich, dass auch noch im zwölften Jahr-