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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Ficker.

duntaxat  archiepiscopi  non  providetvr,  verum  cunctis  in  beneficiatis
  a  Coloniensi  archiepiscopo  baronibus  et  ministerialibus,  ecclesiasticis
  quoque  personis,  archidiaconis,  abbatibus  et  prepositis
in  placitis  et  curiis  archiepiscopi,  in  curiis  quoque.  et  exercitibus
  regum  et  ■  imperatorum  cum  suo  archiepiscopo  statuta  singulis
stipendia  debentur  (Lacomblet  U.  B.  1,  258).  An  weiteren  Zeugnissen ­
  dafür  würde  es  nicht  fehlen.  Jenen  Unterschied  nun
weiss  ich  nur  daraus  zu  erklären/  dass  das  hei  den  weltlichen
Fürsten  nicht  in  gleicher  Weise  der  Fall  war,  dass  diesen  die
Heerfahrt  keine  oder  nur  unbedeutende  Kosten  verursachte,
dass  da,  wo  Zahlung  des  Soldes  durch  den  König  erwähnt
wird  (vgl.  Weiland  a.  a.  0.  160),  zunächst  an  die  weltlichen
Fürsten  zu  denken  ist.  Damit  würde  dann  stimmen,  dass
meines  Wissens  von  fast  unerschwinglichen  Summen,  welche,
wie  wir  sehen,  die  Heerfahrten  den  Reichskirchen  kosteten,
bei  weltlichen  Fürsten  nicht  die  Rede  ist.  Dass  der  König  von
Böhmen  in  dieser  Richtung  günstiger  gestellt  war,  als  andere
Laienfürsten,  ist  nicht  anzunehmen,  eher  dürften  sich  Gründe
für  das  Umgekehrte  geltend  machen  lassen.  Ich  denke  auf
diese  Verhältnisse,  deren  Verfolgung  mich  hier  zu  weit  führen
würde,  an  anderm  Orte  zurückzukommen.
Wurde  das  baare  Geld,  welches  der  König  für  die  Heerfahrt ­
  bedurfte,  wohl  grossentheils  durch  die  Loskaufssummen
beschafft,  zu  welchen,  wie  ich  annehme,  die  geistlichen  Fürsten,
wenn  nicht  ausschliesslich,  doch  in  unverhätnissmässig  höherem
Betrage  verpflichtet  waren,  so  scheint  überdies  noch  wohl
Reichskirchengut  verpfändet  zu  sein,  um  dem  Könige  weitere
Summen  gegen  Verpflichtung  zu  späterer  Rückzahlung  zu  verschaffen. ­
  Es  muss  scheinen,  dass  auf  Kirchengut  leichter  Geld
zu  erhalten  war,  als  auf  Reichsgut.  Denn  zu  dem  Zuge  von
1174.  beschaffte  der  Bischof  von  Lüttich  dem  Kaiser  tausend
Mark  durch  Verpfändung  von  Stiftsgut,  während  der  Kaiser
ihm  und  seinen  Nachfolgern  wieder  Reichsgut  dafür  verpfändet;
ähnlich  stellte  Werner  von  Boland  1220  der  Kirche  von  Lüttich ­
  ein  Stiftsgilt  zurück,  nachdem  der  König  die  1100  Mark,
um  welche  es  verpfändet  war,  gezahlt  hatte  (Schoonbroodt  Inventaire
  6.  15).
49.  Fasson  wir  die  Leistungen  au  Mannschaft  und  Geld
zusammen,  so  denke  ich,  dass  auch  noch  im  zwölften  Jahr-
            
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