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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

tJeber  das  Eigenthum  des  Reichs  am-Reiehshirchenguie.

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in  Einzelfällen  auch  andere  Gesichtspunkte  eingreifen  mochten,
im  allgemeinen  der  Zahl  der  herkömmlich  zu  stellenden  Mannschaft ­
  entsprochen  haben  wird;  er  wird  zugleich  nach  dem  bemessen ­
  sein,  was  den  Fürsten  die  Theilnahme  an  der  Heerfahrt ­
  voraussichtlich  gekostet  haben  würde.  Für  den  Abt  von
S.  Gallen  scheint  die  Zahl  von  zwanzig  Rittern  festgestanden
zu  haben;  wenigstens  nimmt  er  mit  so  vielen  an  Heerfahrten
K.  Philipps  in  Mainfranken  und  in  Thüringen  Theil,  wovon
ihm  jene  150,  diese  350  Mark  kostete.  Wird  geäussert,  der
Abt  würde  die  Kosten  des  Zuges  von  1220,  welchen  er  mit
350  Mark  abkaufte,  mit  200  haben  bestreiten  können,  so  ist
dabei  berücksichtigt,  dass  die  kaiserlichen  Geschenke  einen
Theil  der  Kosten  ersetzt  haben  würden  (Mon.  Germ,  2,  162.
172).  Diese  Angaben  dürften  die  Annahme  rechtfertigen,  dass
die  geistlichen  Fürsten  die  Heerfahrt  mit  etwa  fünfzehn  bis
zwanzig  Mark  für  den  Geharnischten  abzukaufen  hatten.
Ein  durchaus  anderes  Verhältniss  finden  wir  nun  in  dem
Privilege  für  die  Könige  von  Böhmen  von  1212,  wonach  es
beim  Römerzuge  im  Ermessen  derselben  stehen  soll,,  utrum  ipsi
nobis  trecentos  armatos  transmittant  vel  trecentas  marcas  persolvant
  (Huillard  H.  D.  1,  217).  Der  leistungsfähigste  aller  Reichsfürsten ­
  hat  also  weniger  zu  zahlen,  wie  ein  Reichsabt,  wie
einer  der  weniger  reichen  deutschen  Bischöfe.  Wäre  uns  nur
die  Summe  genannt,  so  könnten  wir  an  eine  ganz  ausnahmsweise ­
  Herabsetzung  denken.  Aber  die  Summe  muss  doch
in  einem  gewissen  Verhältnisse  zur  Zahl  der  Mannschaft
stehen.  Bei  dieser  aber  handelt  es-  sich  um  die  altherkömmliche
Zahl  von  dreihundert  Rittern,  wie  sie  schon  bei  den  Römerzügen ­
  von  1111  und  1132  erwähnt  wird  (Cosmas,  Mon.  Germ.
11,  121.  138).
Es  bedarf  also  der  Umstand  einer  Erklärung,  wesshalb
  der  Abt  von  S.  Gallen  für  jeden  Ritter  als  Loskauf
fast  zwanzigmal  so  viel  zahlen  muss,  als  der  König  von
Böhmen.  Ich  weiss  diese  nur  in  Folgendem  zu  finden.  Den
geistlichen  Fürsten  fiel  zweifellos  im  allgemeinen  dör  Unterhalt ­
  ihrer  Mannschaft  während  der  Heerfahrt  zur  Last.  So
wird  1153  vom  Könige  als  Grund  des  Verbotes  der  Verleimung ­
  oder  Verpfändung  der  erzbischöflichen  Tafelgüter
von  Köln  angegeben:  His  nimirum  bonis  utilitati  ipsius
Sitzb.  d.  phil.-hiat.  CI.  LXXII.  Bd.  II.  Hft.  27
            
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