Heber das Eigentlmm des Reichs am Reicliskirchengnte.
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befreit waren, aber den Bischof oder sonstigen Herren zu
unterstützen hatten.
Aber auch in Verbindung mit den regelmässigen Einkünften
aus dem in den Händen des Bischofs befindlichen
Kirchengute scheinen diese Mittel fast nie ausgereicht zu haben.
Hie und da nahm wohl ein sorgsamer Prälat darauf Bedacht,
aus den laufenden Einkünften Summen für solche Zwecke anzusammeln,
wie das zur Zeit K. Friedrichs I. vom Abte von
Lorsch gemeldet wird (Mon. Germ. 21, 451). In der Regel
hatten die Fürsten die nöthigen Summen nicht bereit liegen.
Dann blieb nichts übrig, als Güter und nutzbare Hoheitsrechte
der Kirche zu verpfänden, wofür in solchem Falle die königliche
Genehmigung natürlich nicht fehlte; damit war dann ein
Theil der Einkünfte auf lange Zeit vorweggenommen. Zahlreiche
Zeugnisse finden sich da insbesondere aus der Zeit
K. Friedrichs I. Für den Krieg gegen den Lombardenbund
seit 1174 verpfändete der Erzbischof von Köln die Münzgefälle
um 1000, die Zolleinkünfte um 600, zwei Stiftshöfe um 400 Mark
(Lacomblet U. B. 1, 318. 319. 328); und schwerlich werden
diese uns zufällig erhaltenen Verbriefuugen die Gesammtsumme
erschöpfen.
Doch war auch auf diesem Wege das baare Geld
nicht immer so schnell zu beschaffen, als man dessen bedurfte.
Dann findet sich mehrfach erwähnt, dass zunächst die
Kirchenschätze unmittelbar verwandt werden oder als Faustpfand
dienen müssen, zu deren Wiederersetzung oder Lösung
dann bestimmte Einkünfte angewiesen werden. Der Erzbischof
von Mainz nimmt urgente imperii necessitate 1163 einen goldenen
Kelch im Werthe von 409 Mark und überweist einigen
Domherren und Laien einen bischöflichen Hof um ihn aus den
Einkünften zu restituiren (Guden C. D. 1, 242). Wie schwer
die Züge K. Friedrichs I. auf den Reichskirchen lasteten, erweist
vor allem eine Urkunde von 1161, in welcher der Kaiser
bekundet, qualiter II. Wirceburgensis episcopus, ad serviendum
nobis et imperio in Italicam expeditionem iturus, in pecunia et
in ceteris, qnae ad tantum negotium et tarn magnum sumpium
necessaria erant, penitus defecit, adeo quod sine omnimoda destructione
Wirceburgensis episcopatus, qui ab episcopo G. etiam
pro necessitate et servitio imperii ex parte dissipatus erat, tarn