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Ficker.
sonst der Fall gewesen sein. Ich glaube demnach annehmen zu
dürfen, dass in jener Zeit der grössere Theil der Reichsheere
von den Reichskirchen gestellt wurde, selbst wenn wir von dem
später zu besprechenden Umstande ganz absehen, dass auch die
weltlichen Grossen den Kriegsdienst grossentheils für ihnen verliehenes
Kirchengut leisteten.
Für spätere Zeit sind mir keine Angaben bekannt, welche
eine bestimmte Verhältnisszahl ermitteln Hessen. Aber ich
zweifle nicht, dass auch in der staufischen Zeit die Reichsheere,
so weit sie überhaupt von den Fürsten gestellt wurden, noch
überwiegend aus Mannschaften der Reichskirchen bestanden.
Aus Einzelangaben über die Zahl der Ritter, welche die angesehensten
der Kirchenfürsten zur Heerfahrt oder auch zu
Hoftagen mit sich führten, sehen wir, dass sie hinter den mächtigsten
weltlichen Reichsfürsten nicht zurückblieben, dieselben
nicht selten überboten; und konnten da nicht alle Bischöfe es
einem Erzbischöfe von Mainz oder Köln gleich thuen, so war
die Zahl der geistlichen Fürsten an und für sich, wie -der
auf den einzelnen Heerfahrten anwesenden, grösser, als die
der weltlichen.
Die zum Reichskriegsdienst nöthig-e Mannschaft konnten
sich Bischöfe und Aebte in einer Zeit, wo das Söldnerwesen
noch nicht entwickelt war, nur dadurch sichern, dass ein
grosser Theil des Kirchengutes an Vasallen und Ministerialen
zu Lehen gegeben wurde, dessen Nutzung damit der Kirche
dauernd entzogen war.
47. Es war das aber nicht die einzige Last, welche die
Heerfahrten den Kirchen brachten. Es war damit nur die
kriegspflichtige Mannschaft gesichert; bei jeder Heerfahrt waren
nun überdies die Mittel aufzubringen, welche zur Ausrüstung
und . zum Unterhalte der Mannschaften, so weit diese ihnen
nicht selbst oblag, nöthig waren. Für die Kosten der Heerfahrten
standen allerdings manche ausserordentliche Mittel zur
Verfügung. Wir finden in Rechtsaufzeichnungen überaus häufig
die Leistungen an Geld, Lebensmitteln, Pferden und anderen
Ausrüstungsgegenständen aufgeführt, zu welcher die Hintersassen
der Kirche eben nur im Falle der Reichsheerfahrt verpflichtet
waren. Insbesondere wurden dann auch die mittelbaren
Kirchen herangezogen, welche selbst vom Kriegsdienst