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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

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Ficker.

sonst  der  Fall  gewesen  sein.  Ich  glaube  demnach  annehmen  zu
dürfen,  dass  in  jener  Zeit  der  grössere  Theil  der  Reichsheere
von  den  Reichskirchen  gestellt  wurde,  selbst  wenn  wir  von  dem
später  zu  besprechenden  Umstande  ganz  absehen,  dass  auch  die
weltlichen  Grossen  den  Kriegsdienst  grossentheils  für  ihnen  verliehenes ­
  Kirchengut  leisteten.
Für  spätere  Zeit  sind  mir  keine  Angaben  bekannt,  welche
eine  bestimmte  Verhältnisszahl  ermitteln  Hessen.  Aber  ich
zweifle  nicht,  dass  auch  in  der  staufischen  Zeit  die  Reichsheere,
so  weit  sie  überhaupt  von  den  Fürsten  gestellt  wurden,  noch
überwiegend  aus  Mannschaften  der  Reichskirchen  bestanden.
Aus  Einzelangaben  über  die  Zahl  der  Ritter,  welche  die  angesehensten ­
  der  Kirchenfürsten  zur  Heerfahrt  oder  auch  zu
Hoftagen  mit  sich  führten,  sehen  wir,  dass  sie  hinter  den  mächtigsten ­
  weltlichen  Reichsfürsten  nicht  zurückblieben,  dieselben
nicht  selten  überboten;  und  konnten  da  nicht  alle  Bischöfe  es
einem  Erzbischöfe  von  Mainz  oder  Köln  gleich  thuen,  so  war
die  Zahl  der  geistlichen  Fürsten  an  und  für  sich,  wie  -der
auf  den  einzelnen  Heerfahrten  anwesenden,  grösser,  als  die
der  weltlichen.
Die  zum  Reichskriegsdienst  nöthig-e  Mannschaft  konnten
sich  Bischöfe  und  Aebte  in  einer  Zeit,  wo  das  Söldnerwesen
noch  nicht  entwickelt  war,  nur  dadurch  sichern,  dass  ein
grosser  Theil  des  Kirchengutes  an  Vasallen  und  Ministerialen
zu  Lehen  gegeben  wurde,  dessen  Nutzung  damit  der  Kirche
dauernd  entzogen  war.
47.  Es  war  das  aber  nicht  die  einzige  Last,  welche  die
Heerfahrten  den  Kirchen  brachten.  Es  war  damit  nur  die
kriegspflichtige  Mannschaft  gesichert;  bei  jeder  Heerfahrt  waren
nun  überdies  die  Mittel  aufzubringen,  welche  zur  Ausrüstung
und  .  zum  Unterhalte  der  Mannschaften,  so  weit  diese  ihnen
nicht  selbst  oblag,  nöthig  waren.  Für  die  Kosten  der  Heerfahrten ­
  standen  allerdings  manche  ausserordentliche  Mittel  zur
Verfügung.  Wir  finden  in  Rechtsaufzeichnungen  überaus  häufig
die  Leistungen  an  Geld,  Lebensmitteln,  Pferden  und  anderen
Ausrüstungsgegenständen  aufgeführt,  zu  welcher  die  Hintersassen ­
  der  Kirche  eben  nur  im  Falle  der  Reichsheerfahrt  verpflichtet ­
  waren.  Insbesondere  wurden  dann  auch  die  mittelbaren ­
  Kirchen  herangezogen,  welche  selbst  vom  Kriegsdienst
            
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