Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

Ueber  das  Eigentliura  des  Reichs  am  Reichskirchengute.

403

sichtnahme  auf  die  Leistungsfähigkeit  der  Kirche  in  Anspruch
genommen.  Alle  Leistungen  der  verschiedensten  Art  werden
wohl  unter  dem  Ausdrucke  Servitium  regis  oder  negni  zusammen
gefasst,  so  dass  derselbe  insbesondere  sich  auch  auf  die  Verpflichtung ­
  zur  Hoffahrt  und  zur  Heerfahrt  erstreckt.
Im  engern  Sinne  bezeichnet  der  Ausdruck  Leistungen  an
Geld  oder  Naturalien,  welche  zu  gewissen  Zeiten  oder  bei  bestimmten ­
  Veranlassungen  den  einzelnen  Kirchen  zur  Last  fielen,
wohl  durchweg  in  herkömmlich  feststehendem  Betrage.  Jährliche
Geldzahlungen  werden  am  häufigsten  bei  Abteien  erwähnt;  bei
den  reichsten  scheint  der  Satz  von  hundert  Pfund  üblich  gewesen ­
  zu  sein,  bei  andern  ist  der  Betrag  geringer.  Zuweilen
besteht  das  Servitium  von  vornherein  in  Naturalien  oder  es
war  die  Geldzahlung-  durch  solche  zu  ersetzen,  wenn  etwa  die
Nähe  des  Hoflagers  das  wünschenswerth  machte.  Oft  handelt
es  sich  nicht  um  ein  jährliches  Servitium,  sondern  die  Verpflichtung ­
  zur  Leistung  tritt  ein,  so  oft  der  König  in  das  betreffende ­
  Land  oder  in  eine  bestimmte,  der  Abtei  näher  gelegene ­
  Stadt  kommt.  Bei  Bisthümern  wird  eine  jährlich  zu  zahlende ­
  Königssteuer  seltener  erwähnt,  und  sie  hat  dann  oft  mehr
den  Charakter  eines  Ehrengeschenkes,  wenn  etwa  einige  Pferde,
Waffen  oder  Kleidungsstücke  zu  liefern  sind.  Das  Servitium
der  Bischöfe  bestand  insbesondere  in  den  sehr  bedeutenden
Leistungen,  zu  welchen  sie  dem  Könige  verpflichtet  waren,  so
oft  dieser  in  der  Bischofsstadt  Hof  hielt.
Dieses  Servitium  im  engeren  Sinne  war  aber  keineswegs
die  einzige,  noch  auch  nur  die  bedeutendste  Leistung  für  das
Reich.  Zu  dem  Erträgnisse,  welches  dem  Könige  das  früher
besprochene  Spolienrecht  und  Regalienrecht  gewährten,  kam
die  herkömmliche  Abgabe  bei  der  Investitur,  deren  Betrag  sich
oft  so  steigerte,  dass  die  Zahlung  den  Charakter  eines  Erkaufens
der  Kirche  gewann.  Bei  besondern  Veranlassungen  wurde  wohl
der  Gesammtheit  der  Reichskirchen  die  Zahlung  einer  grösseren ­
  Summe  für  Reichszwecke  auferlegt  und  dieselbe  auf  die
einzelnen  Kirchen  nach  deren  Leistungsfähigkeit  ausgetheilt.
Die  Verpflichtung,  der  Bischöfe  und  Aebte  zur  Hoffahrt  war
eine  sehr  kostspielige  ;  mehr  noch  die  Verpflichtung,  im  Dienste
des  Reichs  Gesandtschaftsreisen  auf  eigene  Kosten  unternehmen
zu  müssen.  Nicht  gering  ist  es  weiter  anzuschlagen,  dass  die
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.