Ueber das Eigentliura des Reichs am Reichskirchengute.
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sichtnahme auf die Leistungsfähigkeit der Kirche in Anspruch
genommen. Alle Leistungen der verschiedensten Art werden
wohl unter dem Ausdrucke Servitium regis oder negni zusammen
gefasst, so dass derselbe insbesondere sich auch auf die Verpflichtung
zur Hoffahrt und zur Heerfahrt erstreckt.
Im engern Sinne bezeichnet der Ausdruck Leistungen an
Geld oder Naturalien, welche zu gewissen Zeiten oder bei bestimmten
Veranlassungen den einzelnen Kirchen zur Last fielen,
wohl durchweg in herkömmlich feststehendem Betrage. Jährliche
Geldzahlungen werden am häufigsten bei Abteien erwähnt; bei
den reichsten scheint der Satz von hundert Pfund üblich gewesen
zu sein, bei andern ist der Betrag geringer. Zuweilen
besteht das Servitium von vornherein in Naturalien oder es
war die Geldzahlung- durch solche zu ersetzen, wenn etwa die
Nähe des Hoflagers das wünschenswerth machte. Oft handelt
es sich nicht um ein jährliches Servitium, sondern die Verpflichtung
zur Leistung tritt ein, so oft der König in das betreffende
Land oder in eine bestimmte, der Abtei näher gelegene
Stadt kommt. Bei Bisthümern wird eine jährlich zu zahlende
Königssteuer seltener erwähnt, und sie hat dann oft mehr
den Charakter eines Ehrengeschenkes, wenn etwa einige Pferde,
Waffen oder Kleidungsstücke zu liefern sind. Das Servitium
der Bischöfe bestand insbesondere in den sehr bedeutenden
Leistungen, zu welchen sie dem Könige verpflichtet waren, so
oft dieser in der Bischofsstadt Hof hielt.
Dieses Servitium im engeren Sinne war aber keineswegs
die einzige, noch auch nur die bedeutendste Leistung für das
Reich. Zu dem Erträgnisse, welches dem Könige das früher
besprochene Spolienrecht und Regalienrecht gewährten, kam
die herkömmliche Abgabe bei der Investitur, deren Betrag sich
oft so steigerte, dass die Zahlung den Charakter eines Erkaufens
der Kirche gewann. Bei besondern Veranlassungen wurde wohl
der Gesammtheit der Reichskirchen die Zahlung einer grösseren
Summe für Reichszwecke auferlegt und dieselbe auf die
einzelnen Kirchen nach deren Leistungsfähigkeit ausgetheilt.
Die Verpflichtung, der Bischöfe und Aebte zur Hoffahrt war
eine sehr kostspielige ; mehr noch die Verpflichtung, im Dienste
des Reichs Gesandtschaftsreisen auf eigene Kosten unternehmen
zu müssen. Nicht gering ist es weiter anzuschlagen, dass die