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tlorawitz.
Beweise für die Gründlichkeit und den Scharfsinn des Rhenanus
beizubringen, doch mag- es bei den aufgeführten bleiben,
nur jene treffende Bemerkung über die Bestimmung des Alters
der Städte, die er S. 150 macht, mag noch folgen. Man solle,
meint er dort, den Städten, bei denen sich keine römischen
Inschriften und Ueberreste von alten Gebäuden finden, deshalb
doch nicht ihr Alter absprechen; dergleichen sei ja im Laufe
der Zeiten völlig untergegangen. Damals sei auch nicht soviel
gebaut worden. Sonst sähe man andere Ruinen, wenn solche
Häuser bestünden, wie sie jetzt der Luxus z. B. in Basel,
Bern und Freiburg erbaute. Wer hätte auch damals sein Geld
auf Gebäude verwenden mögen, da stets Einfälle zu befürchten
waren, selbst Chlodovech habe ja damals zu Strassburg nur
eine hölzerne Kirche gebaut. Doch genug davon, betrachten
wir einen andern Vorzug des Rhenanus, den er ebenfalls aus
der philologischen Schule herübergebracht — nämlich seine
Conjecturen und Textverbesserungen. Freilich nicht,
als ob er überall das Richtige getroffen, im Gegentheil, er hat
sehr oft über das Ziel hinausgeschossen, aber der Eifer, die
Lebendigkeit und Rastlosigkeit, mit der er in die oft grässlich
corrupten Texte Sinn zu bringen bestrebt ist, wirkt höchst anregend
und verdient alle Anerkennung. Die Conjecturen und
Emendationen sind ausserordentlich zahlreich, er emendirt die
Alten und die mittelalterlichen Chronisten, den Ammian Marcellinus,
das Itinerar des Antonin, Plinius den ältern, Julius
.Cäsar, Ptolemäus und Sidonius Apollinaris gerade so, wie den
Agathias und den Ursperger Abt. 1 Und seine Abänderungen
und Purgationes zeugen nicht blos von philologischer Tüchtigkeit,
Kenntniss der Handschriften und überraschender Geistesgewandtheit,
sondern auch von einer scharfen und vorsichtigen
Asulanicus 1 , sagt er, ,steht ßovidajrov statt ßoußtEp&v, wofür Guarinus Bubiemum
schreibt. Vielleicht, meint aber Ehenanus, war doch ß&viVp.ov
zu lesen. Sed fieri potest, ut ipse Strabo Gennanicam dictionem sic
corruperit, ut sunt in peregrinis etiam in Latinis incuriosiores Graeci . . .
Er fordert auch Andere zur Kritik auf, z. B. S. 129. Monendum id
duxi, quod certius investigari locus queat.
1 Johannes Sturm giebt in der zweiten Auflage der Res Germanicae von
der Dedication des Ehenanus die loci ex auctoribus an, a Rhenano uel
expositi melius, uel a mendis repurgati, atque in integrum restituti.