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Hofier.
gesetzt werde, Referendare beizugeben, welche über die Zweckmässigkeit
der Bitten Bericht erstatteten. Eine genaue Untersuchung
müsse über den Wirkungskreis der verschiedenen
Behörden gepflogen worden, namentlich bei denjenigen, welche
durch Geld erlangt werden könnten. Man müsse ebenso genau
bei Besetzung von Pfründen die Menschen als die eigentümlichen
Verhältnisse der Diöcesen berücksichtigen; fremde nicht
einheimischen vorziehen, von den niedern ein Vorrücken zu
den höhefn gestatten. Ueberhaupt sei im Allgemeinen an dem
Grundsätze festzuhalten, nur ganz taugliche und tüchtige Personen
zu den Aemtern zuzulassen; bereits sei es durch Zugeständnisse,
Bewilligungen oder geradezu durch Concordate
mit Fürsten dahin gekommen, dass der grössere Theil geistlicher
Rechte und Angelegenheiten ausserhalb der Sphäre des
römischen Stuhles liege, so dass jene nach Willkür darüber
verfügten ; deshalb sei es notwendig, so viel als möglich diese Bewilligungen
zu beschränken und den Missbrauch zu bessern.
Alle Massregeln in dieser Beziehung müssten aber mit-grosser
Umsicht und Mässigung geschehen, da leider in früheren Zeiten
die Plabsucht und Blindheit der- Päpste so unheilvoll gewesen,
dass sie um eines augenblicklichen Vortheiles willen sich nicht
scheuten, der Kirche einen bleibenden Schaden zuzufügen.
Nicht geringer sei aber auch der Nachtheil, welcher durch
den verschwenderischen Gebrauch von Ablässen entstanden sei.
Alle Indulgenzen, welche den Minderbrüdern gewährt würden,
müssten gänzlich zurückgenommen werden, da dadurch die
ordentliche Jurisdiction der Bischöfe geradezu und von Grund
aus zerstört werde. Die ungemessene Vollmacht der Vergebung
erzeuge masslose Lust zu sündigen. Das bevorstehende Jubiläum
gewähre den besten Anlass, die grossen Beichtprivilegien
zurückzunehmen. Der Verfasser rieth ferner, die Fürsten zu
jährlichen Beiträgen zur so nothwendigen Vollendung der Sanct
Peterskirche zu vermögen; dasselbe sollten ihrer Seits Papst
und Cardinäle thun. Nicht minder legte er dein Papste die
Rückkehr Böhmens an das Plerz, welche, wie er sich in Wien
1515 überzeugt, von vielen Böhmen selbst gewünscht werde.
Da der jugendliche König von Ungarn durch das Testament
seines Vaters unter päpstliche Vormundschaft gestellt worden,
müsse doppelte Sorge für Ungarn verwendet werden, das durch