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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 72. Band, (Jahrgang 1872)

Wahl  und  Thronbesteigung  Adrian’f?  VI.

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einandergesetzt  ward,  wie  es  sich  jetzt  nicht  sowohl  um  eine
Schwächung  der  Kirche,  als  um  ihren  totalen  Ruin  handle,
welcher  nur  durch  Adrian  abgewendet  werden  könne,  mit  dessen ­
  unverhoffter  und  einstimmiger  Wahl  ein  neuer  Hoffnungsstrahl ­
  aufgegangen  sei.  Man  müsse  von  vorne  anfangen,  und
da  von  dem  Missbrauche  des  göttlichen  Amtes  und  der  Schlüsselgewalt ­
  das  Uebel  herstamme,  müsse  die  absolute  Gewalt
beschränkt  werden.  Dieses  aber  könne  dadurch  geschehen,
dass  ausgezeichnete  Männer  über  die  Grenzen  derselben  sich
aussprechen.  Denn  wenn  er  auch  Alles  vermöge, 1  so  dürfe  er
sich  doch  nicht  alles  erlauben.  Es  müssten  feste  Normen  der
Gerechtigkeit  beobachtet  werden,  sowohl  in  Betreff  des  verlangten ­
  Rechtes  als  der  gewünschten  Gnadenbezeigungen.  Der
schlimmste  Missbrauch  geschehe  aber  mit  dem  Antritt  von
Pfründen  ohne  Zustimmung  des  Besitzenden  und  Eigenthümers.
Die  Vereinigung  von  Pfründen 2  müsste  gänzlich  verboten  werden. ­
  Es  sei  ein  schwerer  Missbrauch,  dass  die  Mönche  so
viele  Pfarrkirchen  besässen,  nicht  minder  sträflich  aber  der  Geiz
der  Weltpriester,  welche  Pfründen,  deren  Vereinigung  absolut
incompatibel  sei,  Capellen,  Priorate,  Präbenden,  Canonicate
zusammenscharrten,  so  dass  sie  alphabetischer  Verzeichnisse
ihrer  Einkünfte  bedürften.  Commenden  müssten  geradezu  verboten ­
  werden.  Nicht  minder  die  unter  dem  Namen  compositio
eingerissene  Pfründenmäkelei,  welche  den  römischen  Stuhl  bei
den  Fürsten  so  sehr  verhasst  machte  und  den  Häretikern  Anlass ­
  gab,  gegen  die  Päpste  aufzutreten.  Nothwendig  müssten
die  Vollmachten  der  Datarie  beschränkt  werden.  Es  sei  ein
entsetzlicher  Uebelstand,  dass  kaum  und  auf  das  mühsamste
ein  Entscheid  erlangt  worden,  derselbe  auch  schon  durch  die
Bitte  eines  andern  in  Frage  gestellt  werde.  Aegidius  bezeichnete
  die  Datare  geradezu  als  Blutsauger  und  Ungeheuer.  Die
Reservation  von  Beneficien  müsse  bis  auf  ganz  besondere  Ausnahmen ­
  aufgehoben,  was  aber  einmal  bewilligt  worden,  auch
in  Ausführung,  gebracht  werden.  Durch  diese  Massregel  würde
eine  Unzahl  von  Processen  abgeschnitten  werden.  Der  Verfasser ­
  rieth,  demjenigen,  welcher  den  Gnadenbezeugungen  vor-1

  omnia  possit.  Höfler,  Analeeten.
2  beneficioram  quae  dicuntur  uniones.
            
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