Wahl und Thronbesteigung Adrian’f? VI.
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einandergesetzt ward, wie es sich jetzt nicht sowohl um eine
Schwächung der Kirche, als um ihren totalen Ruin handle,
welcher nur durch Adrian abgewendet werden könne, mit dessen
unverhoffter und einstimmiger Wahl ein neuer Hoffnungsstrahl
aufgegangen sei. Man müsse von vorne anfangen, und
da von dem Missbrauche des göttlichen Amtes und der Schlüsselgewalt
das Uebel herstamme, müsse die absolute Gewalt
beschränkt werden. Dieses aber könne dadurch geschehen,
dass ausgezeichnete Männer über die Grenzen derselben sich
aussprechen. Denn wenn er auch Alles vermöge, 1 so dürfe er
sich doch nicht alles erlauben. Es müssten feste Normen der
Gerechtigkeit beobachtet werden, sowohl in Betreff des verlangten
Rechtes als der gewünschten Gnadenbezeigungen. Der
schlimmste Missbrauch geschehe aber mit dem Antritt von
Pfründen ohne Zustimmung des Besitzenden und Eigenthümers.
Die Vereinigung von Pfründen 2 müsste gänzlich verboten werden.
Es sei ein schwerer Missbrauch, dass die Mönche so
viele Pfarrkirchen besässen, nicht minder sträflich aber der Geiz
der Weltpriester, welche Pfründen, deren Vereinigung absolut
incompatibel sei, Capellen, Priorate, Präbenden, Canonicate
zusammenscharrten, so dass sie alphabetischer Verzeichnisse
ihrer Einkünfte bedürften. Commenden müssten geradezu verboten
werden. Nicht minder die unter dem Namen compositio
eingerissene Pfründenmäkelei, welche den römischen Stuhl bei
den Fürsten so sehr verhasst machte und den Häretikern Anlass
gab, gegen die Päpste aufzutreten. Nothwendig müssten
die Vollmachten der Datarie beschränkt werden. Es sei ein
entsetzlicher Uebelstand, dass kaum und auf das mühsamste
ein Entscheid erlangt worden, derselbe auch schon durch die
Bitte eines andern in Frage gestellt werde. Aegidius bezeichnete
die Datare geradezu als Blutsauger und Ungeheuer. Die
Reservation von Beneficien müsse bis auf ganz besondere Ausnahmen
aufgehoben, was aber einmal bewilligt worden, auch
in Ausführung, gebracht werden. Durch diese Massregel würde
eine Unzahl von Processen abgeschnitten werden. Der Verfasser
rieth, demjenigen, welcher den Gnadenbezeugungen vor-1
omnia possit. Höfler, Analeeten.
2 beneficioram quae dicuntur uniones.